Alex Goldberg

Alex Goldberg

Alex Goldberg ist Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter und Online-Unternehmer. Er ist Partner der Anwaltskanzlei GAP Goldberg Altenburg in Berlin, Geschäftsführer der Datenschutzlösung PRIVE und Vorstand der Legalcore AG. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Potsdam war Rechtsanwalt Goldberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker, als Referendar beim Bundeswirtschaftsministerium, bei einer internationalen Werbeagentur sowie in renommierten Wirtschaftskanzleien tätig. Rechtsanwalt Goldberg war außerdem Lehrbeauftragter für Medien- und Markenrecht an der Hochschule für Kommunikation und Design in Berlin und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wirtschaftsrecht, Speaker und Dozent.

Artikel von Alex Goldberg

Die 7 gefährlichsten Abmahnfallen auf Webseiten Live-Workshop am 18. April 2023

Tschüss Abmahnungen und Bußgelder gegen Webseitenbetreiber: In unserem kostenlosen Live-Webinar zeigt Ihnen Rechtsanwalt Alex Goldberg, wie Sie die wichtigsten rechtlichen Risiken auf Ihrer Webseite schnell und einfach vermeiden können.

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Vorschaubild Die 7 gefährlichsten Abmahnfallen auf Webseiten

Die 7 größten Datenschutz-Risiken für Selbstständige Live-Workshop am 20. April 2023

Tschüss Abmahnungen und Bußgelder wegen Datenschutz-Problemen: In unserem kostenlosen Live-Webinar zeigt Ihnen Datenschutz-Anwalt Alex Goldberg, wie Sie die wichtigsten Datenschutz-Risiken für Ihre Firma schnell und einfach vermeiden können.

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Vorschaubild Die 7 größten Datenschutz-Risiken für Selbstständige

Der Datenschutzbeauftragte Wann brauche ich einen?

In vielen Unternehmen Unsicherheit: Wann macht die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Sinn? Besteht vielleicht sogar die gesetzliche Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen? Und was sind eigentlich die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten?

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Vorschaubild Der Datenschutzbeauftragte

DSGVO: Das Verarbeitungsverzeichnis Tipps vom Datenschutz-Anwalt

Wer als Unternehmer personenbezogene Daten verarbeitet, also im Grunde jeder Unternehmer,muss ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO führen. Erfahren Sie hier, warum sich ein ordentlich gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis lohnt.

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Vorschaubild DSGVO: Das Verarbeitungsverzeichnis



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