20.11.2020
"Der Handelsfrieden ist auch ohne Änderung des §313 BGB möglich" erklärt Harald Ortner, Vorstand des German Council of Shopping Places / Parteien des Mietvertrages leben den vom GCSP gemeinsam erarbeiteten Code of Conduct /
Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/63255 /
Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/German Council of Shopping Places/GCSP"
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Der German Council of Shopping Places ist der bundesweit einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft. Er vertritt die unterschiedlichen und vielseitigen Interessen seiner Mitglieder zum Erhalt lebendiger Marktplätze. Rund 750 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure. Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.
Pressekontakt:
Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes
ibehrens@gcsc.de /ingmar@behrensundbehrens.de
Mobil 0049(0)171 5139239, 0049 431(0)66 111 88 11
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