Steuern sparen in der Krise? Ein Steuer-Experte erklärt, wie das geht

Stefan Heine ist Steuer-Experte bei smartsteuer, dem führenden Anbieter für Online-Steuererklärungen. Der Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht wird regelmäßig als Experte zu Steuerthemen befragt. /

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Hannover (ots) - Die Corona-Pandemie hat für viele Menschen einiges verändert: Home Office statt Büro, Kurzarbeit oder Überstunden. Steuer-Experte und Rechtsanwalt Stefan Heine und smartsteuer, der führende Anbieter für die Online-Steuererklärung, informieren über die markantesten steuerlichen Auswirkungen der Krise.

Home Office: Was Steuerzahler*innen absetzen können

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich prinzipiell absetzen - aber nur, wenn Beschäftigte zeitweise oder dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Genau das dürfte bei vielen im Moment der Fall sein, wenn die Arbeit im Home Office vom Unternehmen verordnet wurde.

Die Höhe der bei der Steuer anrechenbaren Summe basiert dabei auf dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche der Wohnung. Wenn also ein Arbeitszimmer 20 Prozent der Gesamtfläche ausmacht, dann können Strom-, Wasser- und Mietkosten entsprechend anteilig abgesetzt werden.

Wer das Home Office bei der nächsten Steuererklärung absetzen (https://www.smartsteuer.de/blog/2020/03/31/home-office-das-koennen-sie-absetzen/) will, muss zwischen zwei Fällen unterscheiden:

- Müssen Beschäftigte zu Hause arbeiten, können sie bis zu 1.250 Euro im Kalenderjahr als Werbungskosten geltend machen. Wichtig: Dieser Betrag greift auch dann, wenn das Home Office zum Beispiel nur für drei Monate bezogen wird. Es wird also nicht anteilig aufs Jahr gerechnet.
- Der unbeschränkte Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer greift, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Das ist der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Home Office verbracht wird - also etwa bei drei von fünf Arbeitstagen in der Woche. Die Berechnung erfolgt dann zeitanteilig. Aber Achtung: Wer sein Home Office von der Steuer absetzen will, muss bei der Raumgestaltung Acht geben. Laut Gesetz muss das Arbeitszimmer ein abgeschlossener, bürotypischer Raum sein, der höchstens zu 10 Prozent privat genutzt werden darf.

Weil aber viele der Menschen, die gerade unfreiwillig ins Home Office gewechselt sind, keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung haben, wird eine Home-Office-Pauschale (https://www.smartsteuer.de/blog/2020/08/07/kommt-die-home-office-pauschale/) diskutiert. So soll der Ungerechtigkeit entgegengewirkt und auch ein Ausgleich für wegfallende Pendlerpauschalen (https://www.smartsteuer.de/blog/2020/10/16/meinung-die-bundesregierung-muss-handeln-jetzt/) geschaffen werden. Eine Entscheidung der Bundesregierung zu dem Thema steht allerdings noch aus.

Kurzarbeit: Was Beschäftigte wissen müssen

Für viele Unternehmen war und ist sie in der Coronakrise ein Rettungsanker: die Kurzarbeit (https://www.smartsteuer.de/online/kostenloses-ebook-corona/). Das währenddessen gezahlte Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, die steuerfrei bezogen wird. Aber es gibt zwei Nebeneffekte:

- Sobald Beschäftigte mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr 2020 erhalten, müssen sie im nächsten Jahr bis zum 31. Juli eine Steuererklärung abgeben.
- Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das steuerpflichtige Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) zu einem höheren Steuersatz (dem aus Einkommen und Kurzarbeitergeld) versteuert wird. In vielen Fällen kann es dann passieren, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Wer auf "Kurzarbeit 0" war, dürfte eher mit einer Steuererstattung rechnen, wer "Kurzarbeit 50" oder mehr hatte, eher mit einer Steuernachzahlung - und die kann recht hoch ausfallen. Die Bundesregierung ist auch hier gefordert, die negativen steuerlichen Folgen abzufedern. Denn wer den großen Teil des Jahres 2020 von Kurzarbeitergeld leben musste, dürfte kaum Reserven haben, um im nächsten Jahr auch noch Steuern nachzahlen zu müssen.

Corona-Prämie: Bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

Wer in der Krise hart arbeitet, soll auch belohnt werden - zum Beispiel mit einer Corona-Prämie (https://www.smartsteuer.de/blog/2020/04/28/corona-praemie-steuerfrei-fuer-alle/). Ob Beschäftigte aber tatsächlich eine Prämie in Form von Bargeld oder Sachzuschüssen erhalten, liegt am Arbeitgeber. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Prämie. Was aber sicher ist: Wird eine Sonderzahlung in Höhe von maximal 1.500 Euro im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 geleistet, ist sie nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei bei der Sozialversicherung (etwa Krankenkasse und Rentenversicherung).

Zum E-Book mit allen Steuertipps: https://www.smartsteuer.de/online/kostenloses-ebook-corona/

Fragen Sie den Steuer-Experten

Sie haben Fragen in Sachen Steuern und Steuererklärung? Stefan Heine (https://www.linkedin.com/in/stefan-heine-199855/) beantwortet sie gern. Er ist Steuer-Experte bei smartsteuer und wird regelmäßig als Experte zu Steuerthemen befragt.

Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen bei smartsteuer digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands - die Steuererklärung.

Über smartsteuer:

smartsteuer (https://www.smartsteuer.de/online/) digitalisiert einen der analogsten Prozesse Deutschlands: Die Steuererklärung. Dank smartsteuer kann jede*r die eigene Steuererklärung online oder per App schnell und einfach erstellen sowie kostengünstig abgeben. Auch durch den Einsatz von KI will das Team um CEO Björn Waide den Bürger*innen die Angst vor dem Thema "Steuern" nehmen. smartsteuer ist der führende Anbieter für Online-Steuererklärungen und wurde mehrfach Testsieger in unabhängigen Studien von Steuer-Software. Das Unternehmen ist seit 2010 am Markt, hat seinen Nutzer*innen zu insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro an Steuererstattungen verholfen, sitzt in Hannover und beschäftigt über 30 Mitarbeiter*innen. Die smartsteuer GmbH ist eine Tochter der Haufe Gruppe.

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