Nüßlein/Maag

Wir stabilisieren die Zusatzbeiträge für die gesetzlich Versicherten und ordnen die Finanzen der GKV

Berlin (ots) - Milliardenzuschuss des Bundes für den Gesundheitsfonds

Am morgigen Donnerstag findet im Deutschen Bundestag die 2./3. Lesung des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes statt. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

Georg Nüßlein: "Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz sorgen wir dafür, dass die Beitragszahler die Last der hohen Defizite in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht allein tragen müssen. Der Bund erhöht im nächsten Jahr seinen Zuschuss zum Gesundheitsfonds um 5 Milliarden Euro. Und die Krankenkassen beteiligen sich mit etwa zwei Fünftel ihrer hohen Rücklagen. So begrenzen wir die Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten auf durchschnittlich 1,3 Prozent im Jahr 2021. Damit schaffen wir einen fairen Ausgleich bei der Finanzierung.

Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir im Gesundheitsbereich in Zukunft deutlich sparen müssen. Viele finanzielle Möglichkeiten, die wir in den letzten Jahren hatten, werden wir nach der Corona-Pandemie nicht mehr haben. Daher müssen wir z.B. die Prävention chronischer Krankheiten stärken. Denn dadurch bewahren wir nicht nur die Menschen vor Erkrankungen, sondern entlasten finanziell auch unser Gesundheitssystem."

Karin Maag: "Wir verbessern weiterhin den Alltag vieler Patientinnen und Patienten sowie derjenigen Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten. Auch deshalb sehen wir eine Verlängerung der Rettungsschirme vor. Wir schaffen weitere Verbesserungen für die Pflege, ohne dass die zu Pflegenden hierfür mehr bezahlen müssen. So sorgen wir dafür, dass 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege zusätzlich finanziert werden. Der ländliche Raum wird zudem von den Sicherstellungszuschlägen für Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin profitieren. Für die gesetzlichen Krankenkassen schaffen wir weitere Möglichkeiten, innovative Versorgung anzubieten.

Wir verlängern außerdem die Akuthilfe für pflegende Angehörige, wie beispielsweise die Möglichkeit, Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen und der Arbeit zur Bewältigung einer pandemiebedingten akuten Pflegesituation bis zu 20 Arbeitstage fernzubleiben.

Außerdem beschließen wir mit diesem Gesetz ein wichtiges und überfälliges Hebammenstellen-Förderprogramm für die Krankenhäuser: Ab 2021 können für eine Laufzeit von drei Jahren etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für unterstützendes Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Um die Gesundheitsberufe auch in der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie zu unterstützen, sehen wir außerdem die Verlängerung von Schutzschirmregelungen vor. So sehen wir auch für das Jahr 2021 Liquiditätshilfen für Zahnärztinnen und Zahnärzte vor und verlängern unsere Unterstützung für Heilmittelerbringer. Diese sollen künftig bis Ende des Jahres 2021 für jede Heilmittelverordnung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von mindestens 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen können."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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