VW-Dieselskandal

Software-Update zum EA189 als illegale Abschalteinrichtung führt auch zu Schadensersatz

VW-Dieselskandal: Software-Update zum EA189 als illegale Abschalteinrichtung führt auch zu Schadensersatz / Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft /

Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/135256 /

Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/Raphael Schwinger"


Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Dortmund hat die Volkswagen AG mit ihrer Tochtermarke Audi aufgrund des Software-Updates bei einem Motorentyp EA189 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt - auch bei Kauf nach Kenntnis, also später als Herbst 2015. Das Landgericht Dortmund wertete das Update als sogenanntes Thermofenster und damit als illegale Abschalteinrichtung.

Es ist ein weiteres echtes Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal: Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 28. August 2020 (Az.: 4 0 53/20) die Volkswagen AG mit ihrer Tochtermarke Audi aufgrund des Software-Updates zum EA189 aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Dortmund wertete das Update als sogenanntes Thermofenster und damit als illegale Abschalteinrichtung. Auch nach dem Aufspielen des Updates hat das Fahrzeug - ein 2016 gebraucht gekaufter Audi A4 - die Grenzwerte bei der Abgasreinigung nicht einhalten können. Das hat die Deutsche Umwelthilfe mit Untersuchungen zum Software-Update nachgewiesen.

"Das Landgericht Dortmund schreibt damit ein neues Kapitel im Buch über den EA189-Dieselskandal. Wir und viele andere Beobachter haben bereits länger vor den Software-Updates gewarnt, obwohl die Hersteller und allen voran VW behaupten, durch Software-Updates könnten die Probleme der Fahrzeuge gelöst werden. Und das nicht nur, weil die Autos damit oftmals wesentlich mehr verbrauchen und andere negative Fahreigenschaften aufweisen. Sondern eben auch, weil das Software-Update von Volkswagen für den Motor des Typs EA189 als dem Auslöser des Diesel-Abgasskandals eine Neuauflage dieses Skandals darstellen könnte", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de)). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Das hat der Regensburger Juraprofessor Michael Heese bereits vor einiger Zeit ausgeführt. Seiner Ansicht nach führt das Software-Update beim Motor des Typs EA189 nicht zu einer Beseitigung des Schadens und auch nicht zu einer Erfüllung des Schadensersatzanspruchs. Das hätten Zivilgerichte bereits mehrfach bestätigt. Laut Professor Michael Heese spricht daher vieles dafür, dass bei der Unzulässigkeit des Thermofensters im Aufspielen von Software-Updates ein erneutes und etwa auch in Ansehung der Verjährung eigenständiges zu behandelndes Delikt im Sinne von § 826 BGB zu sehen sei.

Das Dortmunder Urteil ist übrigens in doppelter Hinsicht ein herausragender Paukenschlag und könnte die verbraucherfreundliche Rechtsprechung rund um den Dieselmotor EA189 nochmals verstärken. Denn der Kläger hatte sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben. Durch das Aufspielen des Software-Updates ist ein neuer Betrugstatbestand entstanden. Zu diesem Sachverhalt hatte sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. Juli 2020, beim sogenannten Kauf nach Kenntnis stünde dem geschädigten Verbraucher kein Anspruch auf Schadensersatz zu, nämlich nicht geäußert. Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist dies ein deutliches Zeichen für geschädigte Dieselfahrer: "Die Tür im VW-Diesel-Abgasskandal 1.0 ist noch lange nicht geschlossen. Verbraucher können ihre Rechte weiterhin geltend machen und sollten sich nicht auf Versprechungen der Hersteller verlassen, den Schaden durch Updates zu beheben. Neben dem Wertverlust könnten die Dieselfahrzeuge sogar auf behördliche Anordnung stillgelegt werden."

Übrigens: Grundsätzlich könnte es bei EA189-Motoren zu einer Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen Ende des Jahres 2020 kommen, wenn nicht sogar von höchstrichterlicher Seite vorher eine sogar schon eingetretene Verjährung zu Ende Dezember 2019 bestätigt werde, warnt der Diesel-Rechtsanwalt. Durch diese Neuentwicklung hinsichtlich der Software-Updates bleibe das Klagefenster für Geschädigte aber gegebenenfalls länger offen, sodass auch künftig hinreichend Möglichkeiten bestünden, auf dem Weg der Betrugshaftungsklage weitreichende Schadensersatzzahlungen zu erhalten. Dr. Hartung: "Daher sollten Anleger sich nicht auf die Software-Updates verlassen, sondern Klagen nach § 826 BGB einreichen. Das ergibt alles Voraussicht nach im EA189-Komplex auch noch 2020 und darüber hinaus Sinn."

Wichtig ist für Anwalt Dr. Hartung, dass der vermeintliche saubere Dieselmotor EA288 mit der Euro 6-Norm von der Verjährung definitiv auf lange Sicht nicht betroffen ist. "Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288) frei zugänglich.

Pressekontakt:



Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de


Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Artikel teilen