Lernschwierigkeiten, Motivations- oder Konzentrationsprobleme? - Diese Nachhilfe- und Therapiekosten für Kinder sind absetzbar

Neustadt a. d. W. (ots) -

Anmoderationsvorschlag: Die Coronakrise hat bei uns allen ihre Spuren hinterlassen. Sehr hart getroffen hat es auch die Schülerinnen und Schüler. Monatelang gehörten Unterrichtsausfall und Homeschooling zur Tagesordnung. Was dabei rauskommt, sehen wir jetzt, teilweise auf den Zwischenzeugnissen und auch laut Deutschem Schulbarometer gehen etliche Lehrkräfte von deutlichen Lernrückständen aus. Viele berichten außerdem, dass Konzentrationsschwächen und Motivationsprobleme in den Klassen deutlich zugenommen haben. Für Eltern bedeutet das, sich um Nachhilfe zu kümmern, einige Kinder brauchen möglicherweise auch Therapien. Das alles kann ziemlich teuer sein. In bestimmten Fällen sind die Kosten allerdings steuerlich absetzbar, weiß Mario Hattwig.

Sprecher: Will man Nachhilfeunterricht für sein Kind steuerlich geltend machen, ist die wichtigste Voraussetzung eine medizinische Ursache für die Nachhilfe, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Das heißt, es muss eine anerkannte Lernschwäche zugrunde liegen - also zum Beispiel die Lese-Rechtschreib-Schwäche Dyskalkulie oder auch ein Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom. Wenn Sie Kosten haben, die mit solchen Erkrankungen verbunden sind und Ihre Krankenkasse übernimmt das nicht, können Sie diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen."

Sprecher: Wichtig ist aber, dass man mit den Ausgaben über der zumutbaren Belastungsgrenze liegt. Die hängt vom Gesamteinkommen ab, dem Familienstand und davon, wie viele Kinder man hat.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 18 Sek): "Bei einem Paar mit zwei Kindern und Einkünften von 50.000 Euro im Jahr sind das zum Beispiel knapp 1.350 Euro. Auf unseren Internetseiten unter www.vlh.de erklären wir, wie die verschiedenen Faktoren zusammengerechnet werden und welche Belastungsgrenze sich dann daraus ergibt."

Sprecher: Will man die Kosten für die Nachhilfe nun steuerlich geltend machen, braucht man zunächst eine offizielle Bescheinigung, zum Beispiel vom Amtsarzt, dass die Lernschwäche eine medizinische Ursache hat. Geltend machen kann man dann die Kosten für einen qualifizierten Nachhilfeunterricht, ...

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "...für eine Privatschule, für eine psychotherapeutische Behandlung und einiges mehr. Wenn Sie Ihr Kind begleiten müssen, können Sie auch die Fahrtkosten absetzen, genauso wie Arztkosten und Medikamente. Wichtig ist, dass all diese Maßnahmen medizinisch notwendig sind und rechtzeitig attestiert wurden."

Sprecher: Denn sonst erkennt das Finanzamt diese in der Regel nicht an. Betroffene Eltern, denen das alles zu kompliziert ist, können sich an die VLH wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 18 Sek.): "Einfach anrufen oder eine Email schreiben. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Welche bei Ihnen in der Nähe ist, finden Sie auf unserer Internetseite unter vlh.de, Stichwort 'Beratersuche'. Unsere VLH-Beraterin oder VLH-Berater sichert Ihnen dann die Steuervorteile, die Ihnen zustehen."

Abmoderationsvorschlag: Unter bestimmten Umständen sind Nachhilfe- und andere mit Lernstörungen in Verbindung stehende Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Unter vlh.de finden Sie noch mal alle Infos dazu.

Pressekontakt:



Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010


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