Datenleck

Gerichte verurteilen Facebook-Mutter Meta / EU verhängt gegen Meta Milliardenstrafe

Lahr (ots) -

Der Facebook-Mutter-Konzern Meta kommt nicht mehr aus den Schlagzeilen heraus. Die EU hat am 22. Mai 2023 eine Rekordstrafe gegen Meta wegen der Weiterleitung von Nutzerdaten in die USA verhängt. Meta ist nach Medienberichten zudem aufgefordert, den Datentransfer zu stoppen. Hintergrund ist der seit Jahren laufende Streit über die Übertragung von Daten von Facebook-Nutzern aus der EU auf US-Server. Hier können US-Geheimdienste Zugriff auf die Daten haben. Unterdessen wird Meta aufgrund des Facebook-Datenlecks an deutschen Gerichten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Anzahl der verbraucherfreundlichen Urteile nimmt zu. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/klageweg-pruefen) eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/datenlecks)

Facebook muss US-Geheimdienste Zugriff auf Daten gewähren

Die EU hat eine Rekordstrafe gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta (ehemals Facebook) verhängt, da das Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU verstoßen hat. Die Strafe beläuft sich auf 1,2 Milliarden Euro und wurde von der irischen Datenschutzkommission (Data Protection Commission, DPC) verhängt. Der Verstoß bezieht sich auf die Weiterleitung von Nutzerdaten aus der EU in die USA, was Bedenken hinsichtlich des Zugriffs durch US-Geheimdienste auf die Daten europäischer Nutzer aufgeworfen hat.

Der Streit um die Datenübertragung besteht seit Jahren und wurde durch die Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden verstärkt. Im Jahr 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof eine EU-US-Übereinkunft zur Datenübertragung für ungültig. Im März wurde eine neue Rahmenvereinbarung zwischen der EU und den USA abgeschlossen, die jedoch noch nicht in Kraft getreten ist.

Die irische DPC gab Meta nun fünf Monate Zeit, um den Datentransfer in die USA zu stoppen. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte die Beschwerde gegen Facebook eingereicht, da er Bedenken hinsichtlich des Zugriffs der US-Geheimdienste auf europäische Nutzerdaten hatte. Der aktuelle Beschluss bezieht sich nur auf das soziale Netzwerk Facebook und nicht auf andere Dienste wie Instagram oder WhatsApp, die zum Meta-Konzern gehören. Meta kündigte an, gegen die Entscheidung der irischen Behörde in Berufung zu gehen und bezeichnete die Strafe als "ungerechtfertigt und unnötig".

Facebook-Datenleck: Gerichte sprechen Schadensersatz aus

Facebook steht seit Jahren aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz in der Kritik. Ostern 2021 wurde ein gigantisches Datenleck beim Social-Media-Riesen entdeckt. 530 Millionen Datensätze tauchten nach einer Cyberattacke im Darknet auf - darunter rund sechs Millionen aus Deutschland. Handynummern, Geburtsdaten, Arbeitgeber und geographische Standorte gelangten in die Hände von Kriminellen. Mithilfe der Daten konnten Spamwellen und Phishing-Attacken auf Verbraucher initiiert werden. Den vom Datenleck betroffenen Verbrauchern steht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Schadensersatz zu. Ihnen ist ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden. Und so sehen das mittlerweile unzählige Gericht in Deutschland. Dr. Stoll & Sauer listet die bekannten verbraucherfreundlichen Urteile gegen den Meta-Konzern auf:


- LG Zwickau - 1000 Euro - 14. September 2022 - Az. 7 O 334/22
- LG Oldenburg - 3000 Euro - 18. Oktober 2022 - Az. 5 O 1809/22
- LG Stuttgart - 500 Euro - 12. Mai 2023 - Az. 15 O 148/22
- LG Stuttgart - 500 Euro - 11. Mai 2023 - Az. 15 O 149/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 9. Mai 2023 - Az. 3 O 119/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 9. Mai 2023 - Az. 3 O 151/22
- LG Paderborn - 500 - 2. Mai 2023 - Az. 2 O 406/22
- LG Ulm - 350 Euro - 26. April 2023 - Az. 4 O 115/22
- LG Stuttgart - 600 Euro - 27. April 2023 - Az. 54 O /23
- LG München - 500 Euro - 20. April 2023 - Az. 15 O 6231/22
- LG München - 600 Euro - 20. April 2023 - Az. 15 O 4507/22
- AG München - 500 Euro - 11. April 2023 - Az. 142 C 14677/22
- LG Paderborn - 500 Euro - 31. März 2023 - Az. 2 O 308/22
- LG Heidelberg - 250 Euro - 31. März 2023 - Az. 7 O 14/22
- LG Heidelberg - 250 Euro - 31. März 2023 - Az. 7 O 10/22
- LG Siegen - 500 Euro - 30. März 2023 - Az. 14 C 624/22
- LG Bonn - 250 Euro - 29. März 2023 - Az. 13 O 125/22
- AG Kleve - 500 Euro - 24. März 2023 - Az. 36 C 44/22
- LG Stuttgart - 600 Euro - 28. März 2023 - Az. 54 O 165/22
- LG Frankfurt - 500 Euro - 21. März 2023 - Az. 2-18 O 114/22
- LG Chemnitz - 500 Euro - 20. März 203 - Az. 1 O 429/22
- LG Trier - 500 Euro - 17. März 2023 - Az. 2 O 116/22
- LG Trier - 500 Euro - 17. März 2023 - Az. 2 O 99/22
- LG Trier - 500 Euro - 17. März 2023 - Az. 2 O 50/22
- LG Karlsruhe - 300 Euro - 16. März 2023 - Az. 4 O 108/22
- LG Berlin - 250 Euro - 14. März 2023 - Az. 56 O 75/22
- LG Stuttgart - 600 Euro - 28. Februar 2023 - Az. 24 O 56/22
- LG Stuttgart - 1000 Euro - 28. Februar 2023 - Az. 3 O 220/22
- LG Paderborn - 1000 Euro - 24. Februar 2023 - Az. 3 O 220/22
- LG Paderborn - 350 Euro - 20. Februar 2023 - Az. 4 O 190/22
- LG Ulm - 500 Euro - 16. Februar 2023 - Az. 4 O 86/22
- LG Stendal - 500 Euro - 16. Februar 2023 - Az. 21 O 96/22
- LG Stuttgart - 1000 Euro - 26. Januar 2023 - Az. 24 O 52/22
- LG Stuttgart - 300 Euro - 26. Januar 2023 - Az. 53 O 95/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 74/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 81/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 82/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 37/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 83/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 74/22
- LG Lüneburg - 300 Euro - 24. Januar 2023 - Az. 3 O 116/22
- LG Paderborn - 500 Euro - 19. Dezember 2022 - Az. 2 O 212/22
- LG Paderborn - 500 Euro - 19. Dezember 2022 - Az. 2 O 185/22
- LG Paderborn - 500 Euro - 19. Dezember 2022 - Az. 2 O 236/22
- LG Paderborn - 500 Euro - 19. Dezember 2022 - Az. 3 O 99/22
- LG Paderborn - 500 Euro - 19. Dezember 2022 - Az. 3 O 193/22
- LG Gießen - 1000 Euro - 30. September 2022 - Az. 3 O 256/22

EuGH stärkt Verbraucherrechte beim Datenschutz

Rückenwind für Betroffene des Facebook-Datenlecks gibt es vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der mit einem bahnbrechenden Urteil zum Datenschutz die Rechte der Verbraucher gestärkt hat. Zur Entscheidung stand die Frage: Wann müssen Unternehmen bei Datenschutz-Verstößen Schadensersatz bezahlen? Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur dann, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, so der EuGH mit Urteil vom 4. Mai 2023 (Az.: C-300/21). Gerade durch den unzureichenden Schutz von Personendaten beispielsweise bei Facebook, Deezer, Twitter & Co. kommt es zu Datenlecks. Betroffene haben künftig mit negativen Folgen zu rechnen. Ihnen ist ein Schaden entstanden und sie haben Ansprüche gegenüber den Unternehmen. Dr. Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) eine kostenlose Erstberatung an.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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