AOK zur KHVVG-Anhörung

Drei Konstruktionsfehler beheben

Berlin (ots) -

Zur morgigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

"Über 100 Milliarden Euro Beitragsmittel werden 2024 in die Krankenhauslandschaft fließen, wieder viele Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor. Die stationäre Versorgung verschlingt zu viel Geld, weil ihre Strukturen heillos veraltet und haarsträubend ineffizient sind. Darunter leiden Patientensicherheit, Behandlungsqualität, Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und nicht zuletzt Solvenz und Wirtschaftlichkeit.

Das KHVVG kann diese Mittelverschwendung stoppen. Das ist die Koalition den Patientinnen und Patienten, den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften, aber auch den Beitragszahlenden schuldig. Es geht um qualitätsgesteuerte Leistungsbündelung, Ambulantisierung und Einführung einer soliden Vorhaltefinanzierung für die Kliniken, die wir für eine gute Versorgung benötigen.

Bevor das Gesetz jetzt auf die parlamentarische Zielgerade geht, müssen aus Sicht der AOK noch drei große Konstruktionsfehler behoben werden:

Erstens enthält das Reformvorhaben immer noch Fehlanreize zur dysfunktionalen Mengenausweitung. Die Vorhaltefinanzierung muss unbedingt fallunabhängig ausgestaltet werden, ansonsten hat man am Ende nicht viel gewonnen.

Zweitens passt das KHVVG noch nicht richtig mit der Reform zur Notfallversorgung zusammen. Hier muss in den Qualitäts-, Struktur- und Finanzierungsfragen noch ein Abgleich der beiden Reformvorhaben erfolgen. Denn eine funktionierende Notfallversorgung für Akutfälle ist für das Gesundheitswesen elementar und für die Bevölkerung vielleicht sogar das sensibelste Thema.

Und drittens muss die Finanzierung dieser Mammutreform gerecht gestaltet werden. Die Finanzierung der Kosten des Transformationsfonds zur Modernisierung der Krankenhaus-Infrastruktur ist eindeutig Sache von Bund und Ländern und darf nicht einfach auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden. Falls die GKV letzten Endes doch dazu verpflichtet wird - den Klageweg behalten wir uns vor -, ist es ein Gebot der Fairness, auch andere Kostenträger wie die Private Krankenversicherung an der Finanzierung des Transformationsfonds zu beteiligen."

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