30.10.2024
Baierbrunn (ots) -
Bei der "Hausarztzentrierten Versorgung", abgekürzt HZV, gehen Patientinnen oder Patienten bei fast allen gesundheitlichen Fragen immer zuerst zu ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen beziehungsweise Besuche bei Frauen-, Augen- und Zahnärztinnen und -ärzten. "Dass Sie zuerst zu uns kommen, ist sinnvoll, denn wir haben einen guten Überblick über die Krankengeschichte, die bisherigen Behandlungen, unsere eigenen Untersuchungen und die Befunde von Kolleginnen und Kollegen", erklärt Dr. Markus Beier, Facharzt für Allgemeinmedizin, Ehrenvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes sowie Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, im "HausArzt-PatientenMagazin".
Der Hausarzt oder die Hausärztin als erste Anlaufstelle kann dann besser beurteilen, wie sich die weitere Versorgung der Patientinnen und Patienten gestalten soll, und stellt bei Bedarf Überweisungen zu fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus. Beier: "Auf diese Weise lassen sich viele Arztbesuche und Krankenhausbesuche vermeiden."
Teilnahme beim Hausarzt beantragen
Wer im Rahmen der HZV immer zuerst zur selbst gewählten Hausarztpraxis geht, sorgt außerdem dafür, dass diese von Bürokratie befreit wird. Auch die Vergütung ist einfacher und fairer. Interessierte Patientinnen und Patienten können das Thema einfach beim nächsten Besuch in der Hausarztpraxis ansprechen und die Teilnahme direkt vor Ort beantragen. Die Unterlagen werden dann direkt an die Krankenkasse weitergeleitet, um diese über den Teilnahmewunsch zu informieren.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das "HausArzt-PatientenMagazin" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe IV/2024 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
Katharina Neff-Neudert, PR-Manager
Tel.: 089/744 33-360
E-Mail: presse@wubv.de
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Bei der "Hausarztzentrierten Versorgung", abgekürzt HZV, gehen Patientinnen oder Patienten bei fast allen gesundheitlichen Fragen immer zuerst zu ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen beziehungsweise Besuche bei Frauen-, Augen- und Zahnärztinnen und -ärzten. "Dass Sie zuerst zu uns kommen, ist sinnvoll, denn wir haben einen guten Überblick über die Krankengeschichte, die bisherigen Behandlungen, unsere eigenen Untersuchungen und die Befunde von Kolleginnen und Kollegen", erklärt Dr. Markus Beier, Facharzt für Allgemeinmedizin, Ehrenvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes sowie Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, im "HausArzt-PatientenMagazin".
Der Hausarzt oder die Hausärztin als erste Anlaufstelle kann dann besser beurteilen, wie sich die weitere Versorgung der Patientinnen und Patienten gestalten soll, und stellt bei Bedarf Überweisungen zu fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus. Beier: "Auf diese Weise lassen sich viele Arztbesuche und Krankenhausbesuche vermeiden."
Teilnahme beim Hausarzt beantragen
Wer im Rahmen der HZV immer zuerst zur selbst gewählten Hausarztpraxis geht, sorgt außerdem dafür, dass diese von Bürokratie befreit wird. Auch die Vergütung ist einfacher und fairer. Interessierte Patientinnen und Patienten können das Thema einfach beim nächsten Besuch in der Hausarztpraxis ansprechen und die Teilnahme direkt vor Ort beantragen. Die Unterlagen werden dann direkt an die Krankenkasse weitergeleitet, um diese über den Teilnahmewunsch zu informieren.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das "HausArzt-PatientenMagazin" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe IV/2024 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
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