Krefeld (ots) -
Zum Beginn der Heizperiode rückt das Thema Energie zunehmend in den Fokus, speziell die Frage: Wie können Hausbesitzer und -besitzerinnen ihre Heizsysteme zukunftssicher und gesetzeskonform gestalten? Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet (abhängig von einer abgeschlossenen Wärmeplanung) spätestens (jedoch) ab Juli 2028 zur anteiligen Nutzung regenerativer Energieträger. Während neu eingebaute Heizungsanlagen dann zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 gemäß Planung der Bundesregierung sogar vollständig aus regenerativen Quellen stammen. Primagas bietet mit Flüssiggas und der biogenen Variante, Futuria Propan, eine energieeffiziente, flexible und gleichzeitig bezahlbare Lösung. Kombiniert mit bewährter Gasbrennwerttechnik lassen sich damit die GEG-Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Auch die Netzentgelte, die ab 2025 für viele Verbraucher und Verbraucherinnen mit Erdgasanschluss noch stärker zu Buche schlagen werden, sind mit Flüssiggas passé, da es netzunabhängig vor Ort lagert.
"Flüssiggas ermöglicht es Hauseigentümern und -eigentümerinnen, die gesetzlichen Vorgaben jederzeit einzuhalten, ohne aufwändige technische Umbauten vornehmen zu müssen. Denn konventionelles Flüssiggas lässt sich mit biogenem Futuria Propan kombinieren. Beide Varianten sind chemisch identisch und können darum in denselben Anlagen genutzt werden", erläutert Thomas Landmann, Vertriebsdirektor beim Flüssiggas-Versorger Primagas. Biogenes Flüssiggas aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen ist im GEG eine Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien - im Neubau und im Bestand. Verglichen mit konventionellem Flüssiggas reduziert biogenes den CO2-Ausstoß um bis zu 85 %. Dabei ist es nicht nur zukunftssicher, Flüssiggasanlagen sind auch wirtschaftlich attraktiv.
Einfach und bezahlbar
Moderne Gasbrennwerttechnik ist mit Flüssiggas kombiniert oft eine kostengünstige Option, da sie meist keine zusätzlichen Umbaumaßnahmen am Gebäude erfordert. Zudem sind beim Umstieg auf Flüssiggas in den meisten Fällen auch keine größeren Veränderungen an der bestehenden Heizungsanlage erforderlich. Hinzu kommt: Durch eine schrittweise Erhöhung des regenerativen Anteils können die Energiekosten laut Berechnungen von Primagas binnen 16 Jahren um rund 25 % reduziert werden: "Wer sich vor Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für Flüssiggas entscheidet, muss per Gesetz nicht direkt mit 65 % Erneuerbaren starten", erklärt Thomas Landmann.
Bei den Netzentgelten noch mehr sparen
Und da Flüssiggas netzunabhängig ist, werden auch keine Netzentgelte fällig, die ab 2025 deutlicher ins Gewicht fallen werden. Wer mit Erdgas heizt, wird ab dem 1. Januar 2025 durchschnittlich ein Viertel mehr für die Netznutzung zahlen. Für einen Haushalt mit vier Personen bedeutet das Mehrkosten von rund 116 Euro pro Jahr. Darüber hinaus prognostizieren Experten einen kontinuierlichen Anstieg dieses Trends [1]. Ein zusätzlicher Anreiz für den Wechsel: Wer jetzt umsteigt, profitiert von einem Umrüstbonus in Höhe von 500 Euro, den Primagas noch bis Ende 2024 gewährt.
Mehr zu Primagas finden Sie unter www.primagas.de. Weitere Informationen zu biogenem Flüssiggas unter www.futuria-propan.de.
[1] Quelle: Focus, https://www.focus.de/immobilien/wohnen/energieverbrauch/wird-in-den-kommenden-jahren-weitergehen-wegen-netzentgelten-gaspreis-steigt-ab-2025-wieder-das-koennen-sie-jetzt-machen_id_260414653.html, Berechnungen des Vergleichsportals Verivox, Online-Artikel vom 23.10.2024, zuletzt abgerufen am 05.11.2024.
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Zum Beginn der Heizperiode rückt das Thema Energie zunehmend in den Fokus, speziell die Frage: Wie können Hausbesitzer und -besitzerinnen ihre Heizsysteme zukunftssicher und gesetzeskonform gestalten? Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet (abhängig von einer abgeschlossenen Wärmeplanung) spätestens (jedoch) ab Juli 2028 zur anteiligen Nutzung regenerativer Energieträger. Während neu eingebaute Heizungsanlagen dann zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 gemäß Planung der Bundesregierung sogar vollständig aus regenerativen Quellen stammen. Primagas bietet mit Flüssiggas und der biogenen Variante, Futuria Propan, eine energieeffiziente, flexible und gleichzeitig bezahlbare Lösung. Kombiniert mit bewährter Gasbrennwerttechnik lassen sich damit die GEG-Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Auch die Netzentgelte, die ab 2025 für viele Verbraucher und Verbraucherinnen mit Erdgasanschluss noch stärker zu Buche schlagen werden, sind mit Flüssiggas passé, da es netzunabhängig vor Ort lagert.
"Flüssiggas ermöglicht es Hauseigentümern und -eigentümerinnen, die gesetzlichen Vorgaben jederzeit einzuhalten, ohne aufwändige technische Umbauten vornehmen zu müssen. Denn konventionelles Flüssiggas lässt sich mit biogenem Futuria Propan kombinieren. Beide Varianten sind chemisch identisch und können darum in denselben Anlagen genutzt werden", erläutert Thomas Landmann, Vertriebsdirektor beim Flüssiggas-Versorger Primagas. Biogenes Flüssiggas aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen ist im GEG eine Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien - im Neubau und im Bestand. Verglichen mit konventionellem Flüssiggas reduziert biogenes den CO2-Ausstoß um bis zu 85 %. Dabei ist es nicht nur zukunftssicher, Flüssiggasanlagen sind auch wirtschaftlich attraktiv.
Einfach und bezahlbar
Moderne Gasbrennwerttechnik ist mit Flüssiggas kombiniert oft eine kostengünstige Option, da sie meist keine zusätzlichen Umbaumaßnahmen am Gebäude erfordert. Zudem sind beim Umstieg auf Flüssiggas in den meisten Fällen auch keine größeren Veränderungen an der bestehenden Heizungsanlage erforderlich. Hinzu kommt: Durch eine schrittweise Erhöhung des regenerativen Anteils können die Energiekosten laut Berechnungen von Primagas binnen 16 Jahren um rund 25 % reduziert werden: "Wer sich vor Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für Flüssiggas entscheidet, muss per Gesetz nicht direkt mit 65 % Erneuerbaren starten", erklärt Thomas Landmann.
Bei den Netzentgelten noch mehr sparen
Und da Flüssiggas netzunabhängig ist, werden auch keine Netzentgelte fällig, die ab 2025 deutlicher ins Gewicht fallen werden. Wer mit Erdgas heizt, wird ab dem 1. Januar 2025 durchschnittlich ein Viertel mehr für die Netznutzung zahlen. Für einen Haushalt mit vier Personen bedeutet das Mehrkosten von rund 116 Euro pro Jahr. Darüber hinaus prognostizieren Experten einen kontinuierlichen Anstieg dieses Trends [1]. Ein zusätzlicher Anreiz für den Wechsel: Wer jetzt umsteigt, profitiert von einem Umrüstbonus in Höhe von 500 Euro, den Primagas noch bis Ende 2024 gewährt.
Mehr zu Primagas finden Sie unter www.primagas.de. Weitere Informationen zu biogenem Flüssiggas unter www.futuria-propan.de.
[1] Quelle: Focus, https://www.focus.de/immobilien/wohnen/energieverbrauch/wird-in-den-kommenden-jahren-weitergehen-wegen-netzentgelten-gaspreis-steigt-ab-2025-wieder-das-koennen-sie-jetzt-machen_id_260414653.html, Berechnungen des Vergleichsportals Verivox, Online-Artikel vom 23.10.2024, zuletzt abgerufen am 05.11.2024.
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