Homeoffice im Ausland? Viele Arbeitgeber wollen das für ihre Mitarbeiter ermöglichen. Doch dabei sollten sie die rechtlichen Hürden nicht unterschätzen. / Homeoffice im Ausland rechtssicher gestalten: Online-Seminar der BDAE Consult klärt auf /
Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/81896 /
Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V./© olezzo - AdobeStock"
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Spezielle Anforderungen an den Arbeitgeber
Längst haben Unternehmen die Wichtigkeit von Remote Work, Agilität und Homeoffice für die Gewinnung von Talenten und Fachkräften identifiziert. Oft kommt es auch vor, dass Arbeitnehmer im Ausland ihren Partner kennenlernen oder Familie im Ausland haben und gerne in deren Nähe arbeiten möchten.
Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitern das Homeoffice im Ausland ermöglichen. Denn: Technisch ist dies möglich und viele Tätigkeiten erfordern keine ausschließliche Anwesenheit am Firmenstandort. So erging es auch einer 29-jährigen Analystin, die der Liebe wegen zu ihrem Partner nach Großbritannien ziehen wollte, aber weiterhin für ihr Unternehmen in Deutschland tätig blieb. Da sie einen Großteil ihrer Arbeitszeit ohnehin im Homeoffice ausübte, sprach aus Sicht ihres Arbeitgebers, einem IT-Unternehmen, nichts dagegen, ihre Arbeit auch im Ausland auszuüben.
Nachdem die Analystin bereits ein paar Monate in England wohnte und für ihr Unternehmen tätig war, erhielten sie und ihr Arbeitgeber ein Schreiben vom britischen Finanz- und Zollamt HMRC (in Großbritannien ist das Sozialversicherungssystem steuerfinanziert) mit der Aufforderung, den arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status der Arbeitnehmerin zu klären und den gesetzlichen Anforderungen des Landes umgehend nachzukommen, andernfalls drohe neben Strafzahlungen auch ein Geschäftsausübungsverbot. Zudem sei der Geschäftsführer des Unternehmens persönlich haftbar mit der strafrechtlichen Konsequenz des Freiheitsentzugs.
Fälle wie diesen erörtern die Unternehmensberater der BDAE Consult im Online-Seminar am 12. November 2020.
Die richtige Gestaltung des Arbeitsvertrags
Nicht selten unterschätzen Unternehmen allerdings planerische Hürden. Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland arbeiten Mitarbeiter im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt vor allem neue Arbeitgeberpflichten mit sich. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaat variieren.
Vor allem haben Homeoffice-Tätigkeiten im Ausland erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages sowie auf Steuer- und Sozialabgaben. Eine intensive Prüfung ist Pflicht, bevor Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusichern, im Ausland von zu Hause aus arbeiten zu können.
Ein detaillierter Einblick über den Aufwand und eine Darstellung bestehender Risiken ist für Personalverantwortliche unabdingbar, und jede Homeoffice-Situation muss individuell betrachtet werden. Wie das funktioniert, erfahren Personalverantwortliche online - im Seminar der BDAE Consult.
Die Themen im Überblick
- Homeoffice versus mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
- (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung Auftragsverhältnis- versus Arbeitsverhältnis
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
- Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeiters im Ausland
- Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland
- Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitstätigkeiten im Inland Details zum Online-Seminar
Donnerstag, 12.11.2020
10 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Kosten: 390 Euro
Anmeldung per Nachricht an Lea Fiebelkorn
E-Mail: lfiebelkorn@bdae.com (mailto:lfiebelkorn@bdae.com)
Telefon: +49-40-30 68 74-25
Weitere Infos: entsendeberatung.bdae.com (https://entsendeberatung.bdae.com/)
Über die BDAE Consult
Die BDAE Consult hat sich auf die Beratung zu Mitarbeitereinsätzen im Ausland spezialisiert. Denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Mitarbeiterentsendung ins Ausland. Die Unternehmensberatung bietet international agierenden Firmen umfassende Unterstützung rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes. Die BDAE Consult GmbH ist Teil der BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat.
Pressekontakt:
Anne-Katrin Schwanitz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: akschwanitz@bdae.com
www.bdae.com
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