Unsere beliebtesten Beiträge

Die „lachende“ Unternehmenskultur Nur, wer sich wohlfühlt, ist kreativ

Innovationen sind der Umsatz von übermorgen. Man muss rechtzeitig und weitläufig damit beginnen, um sie startklar in der Pipeline zu haben, wenn die alten Lösungen es nicht mehr bringen. Hierzu braucht es eine konstruktiv-offene, menschenfreundliche, kreativitätsförderliche „lachende“ Unternehmenskultur.

| weiter |

Vorschaubild Die „lachende“ Unternehmenskultur

„Sei wirklich gut, und bring' die Leute dazu, dies vehement weiterzutragen.“

Neue, gute Mitarbeitende und Top-Talente findet man immer seltener durch klassische Rekrutierungsmaßnahmen, sondern vor allem durch wirkungsvolle Mundpropaganda. Indem die Beschäftigten ihre Erfahrungen in ihren Netzwerken ausgiebig teilen, sorgen sie unter anderem auch dafür, dass neue, gute, passende Zukunftsgestalter bei Ihnen arbeiten wollen.

| weiter |

Vorschaubild „Sei wirklich gut, und bring' die Leute dazu, dies vehement weiterzutragen.“

Touchpoints Die Kaufreise des Kunden wirklich verstehen

Die Spielregeln im Markt werden heute von den Konsumenten bestimmt. Eine Obsession für Kundenbelange ist somit ein Muss. Das Marketing der Zukunft orientiert sich deshalb an Touchpoints – und an der Customer Journey.

| weiter |

Vorschaubild Touchpoints

Totschlagargumente souverän kontern - wie Sie rhetorische Angriffe parieren -

Ob in Sitzungen mit Kollegen, bei einem Gespräch mit Ihrem Chef oder sogar im privaten Kreis erfreuen sich argumenterstickende Killerphrasen großer Beliebtheit - zumindest einseitig bei dem, der sie einsetzt. So können Sie sich effektiv zur Wehr setzen.

| weiter |

Vorschaubild Totschlagargumente souverän kontern

Whistleblowing im Überblick Die neuen gesetzlichen Anforderungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU Whistleblower- Richtlinie und bezweckt den Schutz von Personen. Für mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten gilt eine letzte Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Nach Ablauf dieser Fristen können Unternehmen, die keine Meldestelle eingerichtet haben oder den Betrieb einer solchen vernachlässigen, mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro belangt werden.

| weiter |

Vorschaubild Whistleblowing im Überblick
Alle Artikel anschauen?| weiter |