PETER SERMOND


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 Wiesbaden


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Selbstverständlich kann es im ein oder anderen Fall angebracht sein, von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren abzuweichen; und zwar dann, wenn Ihr Problem sich nicht ohne weiteres in das Muster der gesetzlichen Gebührenvorgaben einordnen lässt, oder wenn sich Besonderheiten aufzeigen, die mit dem gesetzlichen Gebührenrahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden können. 

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung




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