Startseite

Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg bietet Ihnen kompetente und kostengünstige Erstberatung. Wir prüfen, ob Anspruch auf ein kostenloses Scheidungsverfahren besteht.

Anwaltskanzlei in Nürnberg: Wir sind Spezialisten im Familienrecht – Nutzen Sie die Erstberatung als entscheidende Orientierungshilfe

Wie wir Sie unterstützen:

  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht
  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel innerhalb von 48 Stunden
  • Kostenlose Online – Unterhaltsprüfung von Trennungsunterhalt
  • Kostenlose Scheidung im Rahmen der Verfahrens- /Prozesskostenhilfe
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt

Als Familienanwalt mit über 20 Jahren Berufserfahrung biete ich Ihnen schnelle und kompetente Beratung z. B. bei Unterhalt, Trennung, Sorgerecht. Ich setze ich mich zudem für eine schnelle und sichere Abwicklung ein.

Ihre persönliche Zukunft liegt mir am Herzen – ebenso wie das Wohl Ihrer Kinder. Um die bestmöglichste Lösung für Sie zu finden, ist eine frühzeitige Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei wichtig.

Wir wissen, dass eine Trennung oder Scheidung ein massiver Einschnitt im Leben ist, der für alle Beteiligten gravierende Änderungen nach sich zieht. Als Rechtsanwalt verfüge ich über qualifiziertes Fachwissen, über Verhandlungsgeschick und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sowie Erfahrung, die notwendig sind, um ergebnis- und lösungsorientiert zu arbeiten und bei einer Scheidung für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Inhaltsverzeichnis:

01. Trennung und Scheidung – was nun? Ihre ersten Schritte nach einer Trennung

02. Wann der Staat die Kosten für eine Scheidung trägt

03. Unterhaltsleistungen

04. Kostenlose Erstüberprüfung der Unterhaltslage durch einen Rechtsanwalt vor der Scheidung

05. Elterliche Sorge und Umgangsregelung für die Kinder

06. Der Versorgungsausgleich – und was wird mit der Rente?

07. 12 große Irrtümer im Familienrecht

08. Keine Rechtsanwaltskosten für Geringverdiener und Hartz IV Empfänger bei Beratungskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg

09. Die Vermögensauseinander-setzung: Was bleibt mir nach der Scheidung?

 

Rufen Sie bequem an.

Wir beraten Sie auch telefonisch für 79,00 €*

z. B. für Fragen zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Wohnsituation, Scheidung, Konfliktsituationen oder was Sie bei einer Trennung wissen müssen.

*Die Erstberatung ist kostenlos, wenn Sie uns das Mandat erteilen.

Tel. 0911 / 990 993 22

Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr

Erfahrung & Kompetenz

Schnell und einfach: Auch telefonische Rechtsberatung in Nürnberg. Als erfahrener Rechtsanwalt haben wir uns im Familienrecht auf Scheidung spezialisiert.

Scheidungsberatung Nürnberg

 

Trennung und Scheidung – was nun?

Ihre ersten Schritte nach einer Trennung

Eine Trennung beschert ein Wechselbad unterschiedlichster Emotionen, sodass es schwer fällt, sachlich zu bleiben und überlegt zu handeln. Wir haben für Sie eine kostenlose Trennungs- und Scheidungscheckliste entwickelt, die Ihnen einen Kurz-Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe gibt.

In dieser Checklisten finden Sie interessante Fragen zu z. B. Unterhalt, Wohnsituation, Lohnsteuerklassenwechsel und vieles mehr.

Diese Fragen helfen Ihnen, Ihre persönliche Lebenssituation mit uns besser klären zu können und geben Ihnen einen besseren Überblick für Ihren zukünftigen Lebensabschnitt. Des Weiterenfinden Sie als weiteren zu bearbeitenden Punkt die Frage, wann der Staat Scheidungskosten übernimmt; finden Sie heraus, ob Sie Anspruch darauf haben.

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in dieser Broschüre zusammengefasst – kostenfrei! Zum Download – hier klicken

 

Wann der Staat die Kosten für eine Scheidung trägt

Sie sind knapp bei Kasse? Beantragen Sie staatliche Hilfen!

Generell ist bei niedrigen und mittleren Einkünften bis zu monatlich 3.000.- € netto die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich, z. B. wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihrem Ehegatten und/oder Kindern zu erfüllen haben oder wenn Sie hohe Verbindlichkeiten (Kreditraten) haben.

Verfahrenskostenhilfe kann somit jeder erhalten, der aus nachvollziehbaren Gründen trotz hohen Einkommens knapp bei Kasse ist und daher die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Streits nicht selbst bezahlen kann, z. B. bei

  • Klärung der Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung
  • Umgangsrecht mit den eigenen Kindern
  • Klärung der Wohnsituation oder wie eine Scheidung durchgeführt wird
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir Sie unverbindlich die Möglichkeiten der Bewilligung der staatlichen Kostenübernahme.

Ihre Chancen sind hoch, da unserer Erfahrung nach 2/3 der Scheidungsbetroffenen diese staatlichen Hilfen geltend machen können.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, ob Sie berechtigt sind, staatliche Hilfen zur Klärung dieser Probleme in Anspruch zu nehmen und welche Voraussetzungen Sie hierzu erfüllen müssen, können Sie sich auf dieser Seite weiter informieren. >>> Klicken Sie hier.

Eine Prüfung lohnt sich häufig.

Eine Prüfung lohnt sich häufig.

Aufgrund unserer sozialen Verantwortung helfen wir gerne auch Ihnen, wenn Sie diese staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen. Für uns ist es wichtig, dass alle Betroffenen ihre Rechte in Anspruch nehmen können.

Welche Hilfen gibt es für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg +++ Mehr erfahren

Kostenlose Scheidung für Hartz IV und Geringverdiener in Nürnberg

Auch für den Fall, dass Sie einen Beratungshilfeschein erhalten, wird dieser gerne angenommen.

Sofern Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II beziehen, ist die Bedürftigkeit auf jeden Fall gegeben.

Es ist wichtig, sich frühzeitig schon bei familiären Konflikten über die rechtlichen Auswirkungen einer Trennung oder Scheidung zu informieren. Dies könnten z. B. sein:

  • Klärung der Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung,
  • Umgangsrecht mit den eigenen Kindern
  • Klärung der Wohnsituation oder wie eine Scheidung durchgeführt wird
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Dies sind nur einige Bespiele Ihrer dringenden Probleme.

 

Unterhalt – ein wichtiger Bestandteil des Scheidungsverfahrens

Unterhalt – wie lange muss gezahlt werden

Mit der Trennung eines Paares endet die gemeinsame wirtschaftliche Haushaltsführung. Ab diesem Moment ist es wichtig, sich frühzeitig über die Unterhaltssituation zu informieren, z. B. über folgende Fragen:

  • Wo liegt der Unterschied zwischen Trennungs- und Geschiedenenunterhalt?
  • Welche Fristen sind bei Unterhalt zu beachten?
  • Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
  • Wann hat der Steuerklassenwechsel erfolgen?
  • Wann ist Kindesunterhalt zu zahlen?

Beide Unterhaltsverpflichtungen – Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt – lassen sich im Voraus berechnen, was für Empfänger von Leistungen oder Zahlungspflichtige für die Planung der eigenen Zukunft wichtig ist. Nicht zu vergessen sind außerdem noch finanzielle Veränderungen im Zuge der Steuerklassenänderung. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, schnell Klarheit zu erlangen.

Wie die Unterhaltssituation in Ihrem persönlichen konkreten Fall zu bewerten ist, können wir im Rahmen einer Erstberatung besprechen.

Kostenlose Erstüberprüfung der Unterhaltslage durch einen Rechtsanwalt vor der Scheidung

Prüfen Sie online, ob Sie im Trennungsjahr unterhaltsberechtigt sind

Hier haben Sie die Möglichkeit, mögliche Unterhaltsansprüche vor der Scheidung kostenlos online prüfen zu lassen. Unsere Erfahrung und der Vergleich mit ähnlichen Fällen machen es möglich, Ihren Anspruch auf Unterhalt grob einzuschätzen. Diese Erstüberprüfung durch einen Anwalt ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das bedeutet, dass Sie uns als Rechtsanwalt mit der Online-Prüfung keinen Auftrag, also kein sogenanntes Mandat, erteilen. Anhand der Erstüberprüfung erkennen wir, ob und welcher Handlungsbedarf besteht. Hier Erstüberprüfung

Auf das Wohlergehen der Kinder kommt es an.

Es sind vor allem die Kinder, deren Wohlergehen bei einer Scheidung im Mittelpunkt steht. Als Anwalt in Nürnberg zeigen wir unseren Mandanten in einer Beratung verschiedene bewährte Möglichkeiten auf mit dem Ziel, die bestmögliche Regelung in Bezug auf die elterliche Sorge und das Umgangsrecht mit Ihren Kindern zu erzielen.

Der Versorgungsausgleich – und was wird mit der Rente?

Ansprüche und Anwartschaften auf eine gesetzliche oder private Rente. Anwartschaften und Ansprüche auf Versorgung im Alter erworben. Bei einer Scheidung wird von Gesetzes wegen ein sogenannter Versorgungsausgleich vorgenommen, um die verschieden hohen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften auszugleichen. Als Rechtsanwalt erklären wir Ihnen die Details. Gerne geben wir Ihnen juristische Tipps, wie Sie Ihren Rentenanspruch verbessern.

Erbrecht der Ehegatten

Grundsätzlich beerben sich Ehegatten gegenseitig (unter Berücksichtigung weiterer Erben wie z. B. Kindern Eltern oder Geschwistern). Es stellt sich im Falle einer Trennung / Scheidung die Frage, ob der überlebende Ehegatte dann immer noch Erbe des Ehegatten ist. Insoweit ist in § 1933 BGB geregelt, das das Erbrecht eines Ehegatten nicht erst mit einer rechtskräftigen Scheidung wegfällt, sondern bereits zuvor… weiterlesen

„Wir vertreten nicht nur Ihre Interessen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, sondern verstehen uns auch als verlässlicher und verständnisvoller Begleiter auf dem schwierigen Weg von der Trennung bis zur Scheidung.“

Wolfgang Pasch
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

 

12 große Irrtümer im Familienrecht

Gemeinsame Schulden – gibt es diese tatsächlich? – Mehr infos

Wenn Sie gemeinsam einen Kreditvertrag unterschreiben, haften Sie auch gesamtschuldnerisch. Eine Ehescheidung ändert daran erst einmal nichts. Ganz anderes sieht es jedoch aus, wenn ein Partner einen Vertrag unterzeichnet hat, den der andere Partner nicht billigt. Bei einer drohenden Privatinsolvenz kommt es auf den Einzelfall an. Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht an der Seite lässt sich schnell Klarheit schaffen.

Die Ehe annullieren – so einfach ist es nicht – Mehr infos

Die Aufhebungsgründe für eine Ehe finden sich in § 1314 BGB. Auch wenn es einige Fälle gibt, in denen Ihnen ein kompetenter Anwalt weiterhelfen kann, die Ehe zu annullieren, so ist in den meisten Fällen eine Scheidung erforderlich. Die Scheidung selbst erfolgt durch einen Richter vor dem Familiengericht.

Die einvernehmliche Scheidung – was steckt dahinter? – Mehr infos

Viele Menschen glauben, dass sie mit einer einvernehmlichen Scheidung Geld sparen. Leider ist dies häufig ein Irrglaube. Bei einer Scheidung gilt grundsätzlich der sog. Anwaltszwang. Ohne rechtlichen Beistand werden Sie somit nicht angehört. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei einer Scheidung lediglich einen Anwalt zu bestimmen. Jedoch ist der Rechtsanwalt stets nur einer der beiden Parteien gegenüber verpflichtet. Es kann sich also durchaus lohnen, die zusätzlichen Rechtsanwaltskosten in Kauf zu nehmen, wenn der wirtschaftliche Nutzen höher ausfällt.

Trennung ohne Scheidung – Mehr infos

Wer dauerhaft getrennt lebt, jedoch noch verheiratet ist, kann auf den ersten Blick Steuern sparen. Je nach Situation kommen jedoch empfindliche Nachzahlungen des Finanzamts auf Sie zu. Zusätzlich erhöhen Sie stetig das gemeinsame Vermögen, welches bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Je länger die Ehe andauert, desto höher fallen spätere Unterhalts- und Ausgleichszahlungen aus. Die anfänglichen Vorteile verkehren sich allzu schnell ins Gegenteil.

Ehegattenunterhalt abgeschafft? Fehlanzeige – Mehr infos

Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit eines Ehepartners nach der Ehescheidung bedeutet keineswegs, dass Unterhaltszahlungen entfallen. Je nach Situation der Ehe bestehen auch heute noch langjährige Unterhaltsverpflichtungen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht berät Sie in einem Erstgespräch gerne, um Missverständnissen vorzubeugen.

Die hälftige Vermögensteilung – Mehr infos

Nicht das gesamte Vermögen ist für den Scheidungsprozess von Relevanz. Vor der Ehe bestehende Werte werden separat berechnet. Ebenfalls gelten Sonderregeln für Erbschaften oder Schenkungen. Um den Prozess möglichst schnell, einfach und kostengünstig zu gestalten, können Sie sich bereits im Trennungsjahr über die Aufteilung der Vermögenswerte Gedanken machen.

Ehescheidung – die Zustimmung ist unnötig – Mehr infos

Die Ehe wird immer dann geschieden, wenn ein Partner dies wünscht. Das Familienrecht regelt jedoch ein Trennungsjahr, welches Sie einhalten müssen. Auch wenn der andere Ehepartner nicht zustimmt, wird die Ehe meist mit Ablauf des Trennungsjahres geschieden, wenn das Gericht die Ehe als zerrüttet erachtet.

Kurze Ehe – schnelle Scheidung – Mehr infos

Die Dauer der Ehe ist nicht relevant für das Trennungsjahr. Abgesehen von wenigen Fällen der Annullierung sowie Härtefällen, in denen Misshandlungen oder Ähnliches im Raum stehen, ist das Trennungsjahr einzuhalten.

Kindesunterhalt bis zum 25. Lebensjahr? – Mehr infos

Ab der Volljährigkeit gilt, dass sich ein Kind selbst versorgen muss. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen immer nur dann, wenn eine Ausbildung oder aber ein Studium aufgenommen werden. Grundsätzlich muss Unterhalt bis zum Ende einer Ausbildung bezahlt werden. Die Unterhaltssätze ändern sich mit der Volljährigkeit. Muss zusätzlich eine Wohnung finanziert werden, kann dies weitere Kosten mit sich bringen. Gerne beraten wir Sie, wie hoch der Unterhaltsanspruch für Sie ausfällt, manchmal auch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Private Scheidungsvereinbarung – Mehr infos

Viele Menschen glauben, dass Sie alles innerhalb einer privaten Scheidungsvereinbarung regeln können. Fühlt sich jedoch ein Partner im Verlauf des Prozesses ungerecht behandelt, kann die gesamte Vereinbarung unter Umständen wegfallen. Um dies zu verhindern, gilt es, die gesetzlich vorgeschriebene Form zu wahren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufstellung und Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung, die vor Gericht Bestand hat.

Eine Trennung ist teuer – Mehr infos

Je nach Situation kann eine Ehescheidung tatsächlich viel Geld kosten. Dies liegt jedoch meist weniger an den Rechtsanwaltsgebühren, die einheitlich geregelt sind, sondern vielmehr an der wirtschaftlichen Seite der Güteraufteilung. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie, welche Kosten im Detail auf Sie zukommen. Selbstverständlich erhalten Sie abseits der juristischen Aspekte auch den einen oder anderen privaten Tipp, wenn Sie es wünschen.

Die Kosten der Ehescheidung sind zu hoch – Mehr infos

Niemand zahlt gerne. Manche Dinge lassen sich jedoch nicht verhindern und Aufschieben ist auch keine Lösung. Um Ihnen möglichst viel finanziellen Spielraum zu lassen, bieten wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin eine Ratenzahlung der Anwaltskosten an.

Rufen Sie bequem an.

Wir beraten Sie auch telefonisch für 79,00 €*

z. B. für Fragen zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Wohnsituation, Scheidung, Konfliktsituationen oder was Sie bei einer Trennung wissen müssen.

*Die Erstberatung ist kostenlos, wenn Sie uns das Mandat erteilen.

Tel. 0911 / 990 993 22

Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr

Keine Rechtsanwaltskosten für Geringverdiener und Hartz IV Empfänger bei Beratungskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe in Nürnberg

Unsere Motivation als Kanzlei für Familienrecht liegt darin, dass Sie als Geringverdiener und Hartz IV / ALG II – Empfänger oder wenn Sie Sozialhilfe / Sozialleistungen beziehen oder hohe Schulden haben, ebenso die bestmögliche Beratung, Hilfe und Unterstützung bei familienrechtlichen Problemen, Trennung und Scheidung (samt Folgesachen wie z. B. Sorgerecht oder nachehelicher Unterhalt) in der Metropolregion Nürnberg – Fürth – Erlangen erhalten und sich nicht nur in einem Forum erkundigen müssen, ohne dass Ihnen Kosten / Anwaltskosten entstehen. Dies gilt für uns sowohl bei einer außergerichtlichen Beratung (Beratungshilfe) als auch einem Gerichtsverfahren (Verfahrenskostenhilfe).

Inhaltsverzeichnis Beratungshilfeschein

01. Keine Anwaltskosten – kostenlose (gratis) Rechtsberatung für Bedürftige in familiengerichtlichen Verfahren

02. Voraussetzung

03. § 1 BerHG Beratungshilfegesetz

04. Wo erhalte ich einen
Beratungshilfeschein

05. Beratungshilfeschein

06. Wo erhalte ich einen Beratungshilfeschein?

07. Muss ich den Beratungshilfeschein zu dem ersten Termin beim Rechtsanwalt mitbringen?

08. Wo gibt es eine kostenlose Rechtsberatung?

09. Wer ist für einen Beratungshilfeschein berechtigt?

10. Bei welchen Gerichten bin ich als Anwalt in der Region für Sie tätig?

iopiop

Inhaltsverzeichnis:

01. Keine Anwaltskosten – kostenlose (gratis) Rechtsberatung für Bedürftige in familiengerichtlichen Verfahren

02. Voraussetzung

03. § 1 BerHG Beratungshilfegesetz

04. Wo erhalte ich einen
Beratungshilfeschein

05. Beratungshilfeschein

06. Wo erhalte ich einen Beratungshilfeschein?

07. Muss ich den Beratungshilfeschein zu dem ersten Termin beim Rechtsanwalt mitbringen?

08. Wo gibt es eine kostenlose Rechtsberatung?

09. Wer ist für einen Beratungshilfeschein berechtigt?

10. Bei welchen Gerichten bin ich als Anwalt in der Region für Sie tätig?
Beratungshilfeschein

In folgenden Situationen können wir Ihnen im Familienrecht umgehend eine Rechtsberatung kostenlos / gratis zusichern und Sie als Mandant beraten, z. B.:

  • Sie möchten die Höhe Ihres Unterhalts in der Zeit der Trennung berechnen lassen oder haben Fragen zu Kindesunterhalt
  • Sie möchten die Wohnsituation bei Trennung und Ehescheidung klären.
  • Sie möchten das Umgangs- und Sorgerecht (Jugendamt) Ihrer Kinder klären
  • Sie wollen wissen, wie eine Scheidung (samt Folgesachen) durchgeführt wird
Beratungshilfeschein in Nürnberg

Bei der Beratungshilfe ist eine Selbstbeteiligung von 15,00 € vorgesehen. Wir verzichten hierauf, so dass Sie von uns in Nürnberg im Rahmen der Beratungshilfe eine rechtlich fundierte Beratung im Familienrecht bei Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Jugendamt usw. erhalten und das kostenlos bzw. gratis.

Es ist immer wichtig, sich bei familiären Konflikten, Angelegenheiten oder familienrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht möglichst frühzeitig durch einen Anwalt beraten und Hilfe geben zu lassen, denn nur mit diesen Informationen und Beratung von einem Anwalt können schwere Nachteile im Fall einer Trennung in Ihrer Angelegenheit

MEHR ERFAHREN – Mehr infos

vermieden werden. In einem Forum werden entsprechende Fragen oft nur teilweise oder pauschal beantwortet. Nutzen Sie hierfür staatliche Hilfen, um Ihre Rechte rechtzeitig zu kennen und durchzusetzen. Eine Erstberatung bei uns erfolgt im Rahmen der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe kostenlos, wenn Sie hierzu berechtigt sind. Berechtigt sind Sie u. a., wenn Sie wenig Einkommen und kein Vermögen haben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Checkliste Beratungshilfeschein, hier klicken.

Bei Verfahren vor dem Familiengericht beantragen wir für Sie auch Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe. Im Falle, dass wir nach eingehender Prüfung feststellen, dass Sie trotz allem keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Gerichtskosten haben, erteilen wir Ihnen diese Information sofort. Sollte das Gericht in Nürnberg eine Gewährung von Prozesskostenhilfe für z. B. Ihre Trennung oder Scheidung nach den Vorschriften der ZPO ablehnen und Sie Anwaltskosten nicht auf einmal zahlen können, bieten wir Ihnen ersatzweise eine vernünftige Ratenzahlung für unsere Rechtsberatung bzw. unsere Tätigkeit in Ihrem Verfahren vor Gericht an. So haben Sie in Nürnberg die Kosten im Griff und erhalten juristische Hilfe. Hierzu bieten wir eine kostenlose Checkliste an (hier klicken).

 

 

Keine Anwaltskosten – kostenlose (gratis) Rechtsberatung für Bedürftige in familiengerichtlichen Verfahren

Wie nehmen Ihr Mandat gerne an – auch im Rahmen von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Sie erhalten von uns kostenlos zuerst eine Rechtsberatung und umfassende Informationen (sowie eine Checkliste) für z. B. Ihre Trennung, Ehescheidung oder Unterhaltsansprüche, insbesondere für die Zeit ab der Trennung. So müssen Sie sich nicht nur in einem Forum informieren.

Thomas H. und Sabine H. lassen sich scheiden. Thomas H. verdient 2.000,00 € netto, er ist ausgezogen und zahlt 600,00 € Miete. Er zahlt für einen Autokredit monatliche Raten von 350,00 € und für einen Konsumentenkredit 400,00 €. Sabine H. arbeitet halbtags und verdient 1.100,00 € monatlich netto. Trotz seines Einkommens verbleibt Thomas H. nach Abzug der Schulden und Miete so wenig Einkommen, dass er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erfüllt und diese somit für das Scheidungsverfahren bewilligt bekommt.

Ebenso ist es in der Regel, wenn Thomas H. ähnliche Ausgaben für einen Hauskredit oder Unterhaltszahlungen an Sabine H. (und / oder Kinder) zu leisten wären.

Auch Sabine H. kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn ihr mach Abzug von Mietzahlungen (oder Schulden) weniger als der sogenannten Freibetrag (derzeit bei Arbeitnehmern 700 Euro) verbleibt.

In dem Fall, dass Sie arm sind und dennoch keinen Beratungshilfeschein erhalten, stellen wir Ihnen keine Rechnung. Sie erhalten in diesem speziellen Fall ebenfalls eine kostenlose Beratung.

Ebenso verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehene Selbstbeteiligung von derzeit 15,00 €.

Kosten entstehen Ihnen auch dann nicht, wenn wir Ihren Fall gewinnen, denn dann trägt meist die Gegenseite alle Kosten.

Voraussetzung: Mehr infos

Sie haben kein oder nur geringes Einkommen im Sinn von §§ 114 ZPO ff.

Wenn Sie Hartz IV (Arbeitslosengeld II, ALG II, Sozialhilfe, Sozialhilfeleistungen) bekommen oder hohe Schulden haben, sind diese Voraussetzungen für eine Beratung meistens erfüllt. Wir setzen uns auch in diesem Fall konsequent für Sie ein, auch wenn Sie kein oder nur geringes Einkommen haben. Die Staatskasse bezahlt dann die außergerichtlichen bzw. vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Weitere Beispiele: Stephan, 32 Jahre, ist von Beruf Installateur und verdient netto 1.850,00 € monatlich.Mehr infos

Er ist verheiratet, seine Frau arbeitet als Arztfachangestellte Teilzeit und verdient 750,00 € monatlich netto. Sie haben ein Kind, 4 Jahre alt. Sie besitzen ein Eigenheim und leisten für den Hauskredit 1.050,00 € monatlich und für einen Küchen-Kredit weitere 130,00 € monatlich. Die Ehefrau will Stephan verlassen und droht mit hohen Unterhaltsforderungen; auch soll er sofort ausziehen. Stephan ist verunsichert; bei den gegebenen Einkommensverhältnissen kann er für die Beratung bei uns Beratungshilfe durch das Amtsgericht erhalten. Er hat dann keine Kosten, da wir die Zuzahlung von 15,00 € nicht fordern.

Marie, 25 Jahre alt, ist Vertriebsassistentin und verdient netto 1.550,00 € monatlich. Mehr infos

Marie, 25 Jahre alt, ist Vertriebsassistentin und verdient netto 1.550,00 € monatlich. Ihre Miete kostet 820,00 € monatlich und für einen Autokredit zahlt sie 125,00 €. Sie ist schwanger, nicht verheiratet. Von dem Vater des Kindes will sie sich trennen. Sie fragt sich nun, ob dieser Unterhalt für sie und das Kind zahlen muss. Bei Berücksichtigung ihres Einkommens und ihrer Zahlungsverpflichtungen sind bei ihr die Voraussetzungen für Beratungshilfe gegeben. Somit ist es ihr möglich, sich bei uns kostenfrei entsprechend beraten zu lassen (wir machen die Selbstbeteiligung von 15,00 € nicht geltend).

Gerhard, 45 Jahre, ist leitender Büroangestellter und hat ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich von 3.100,00 €. Mehr infos

Seine Ehefrau ist Hausfrau, gemeinsam haben Sie drei Kinder. Er zahlt für die Schulden, die auf der Eigentumswohnung lasten monatlich 1.200,00 €. Für Kindergarten und Hort zahlt er 280,00 € monatlich. Gerhard hat sich zu einer Trennung / Scheidung entschieden. Er will nun wissen, welche Zahlungsverpflichtungen auf ihn zukommen. Aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtungen und der 4 Personen, die er ernährten muss, bleibt von seinem Einkommen nicht mehr viel übrig, so dass er Beratungshilfe beanspruchen kann. Er erhält von uns eine kostenlos Rechtsberatung, insbesondere da wir die Selbstbeteiligung von 15,00 € nicht beanspruchen.

Michaela, 52 Jahre alt, ist Steuerfachangestellte und hat ein monatliches Einkommen von 2.450,00 € netto. Mehr infos

Ihr Ehemann ist Frührentner und bezieht 700,00 € monatlich Rente. Sie wohnen in ihrer gemeinsamen Eigentumswohnung und müssen für den Kredit monatlich 950,00 € bezahlen. Aus einer früheren Selbständigkeit des Ehemannes müssen weitere Schulden mit monatlich 900,00 € abbezahlt werden. Michaela hat lange versucht, die Ehe zu retten, ist aber jetzt der Auffassung, dass sich der Ehemann nicht ändert und will die Scheidung. Aufgrund dr hohen Belastungen, die das Ehepaar hat, hat Michaela Anspruch darauf, dass ihr Beratungshilfe durch das Amtsgericht bewilligt wird. Sie kann sich in unserer Kanzlei kostenlos beraten lassen (die Zuzahlung von 15,00 € fordern wir nicht).

Diese Fallbeispiele zeigen Ihnen, dass es sich auch in Ihrem Fall lohnt zu prüfen, ob auch Sie berechtigt sind, diese staatlichen Hilfen (Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe) zu bekommen. Unserer Erfahrung nach ist dies oft der Fall. So werden die Kosten der Beratung (oder eines späteren gerichtlichen Verfahrens) aus der Staatskasse bezahlt. Kommen Sie auf uns zu – wir helfen Ihnen.

Sollten Sie ausnahmsweise keine Bewilligung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten und wenig Geld haben (Hartz IV), wollen wir Ihnen trotzdem gerne helfen und bieten Ihnen an, die bei uns entstehenden Gebühren in für Sie passenden Raten zu bezahlen.

Allgemein:

Die Gewährung von Beratungshilfe ist in dem Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.

Nach

§ 1 BerHG Beratungshilfegesetz

werden die Kosten eines Rechtsanwaltes, die außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entstehen, unter besonderen Bedingungen von der Staatskasse übernommen (Bewilligung). Es wird vorausgesetzt, dass

  • der Betroffene die Kosten nach seinen wirtschaftlichen und Verhältnissen nicht selbst bezahlen kann
  • der Betroffenen keine andere Möglichkeit hat, sich Hilfe zu holen
  • der Betroffene nicht mutwillig handelt.

Beratungshilfeschein

Was ist ein Beratungshilfeschein / Beratungsschein und wird dieser für familienrechtliche Probleme erteilt?

Beratungshilfe wird im Familienrecht für die Tätigkeit von einem Rechtsanwalt insbesondere bei Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Wohnsituation, häuslicher Gewalt etc. gewährt.

Beachten Sie unbedingt, dass das Gericht keine rechtliche Beratung erteilt. Hierzu müssen Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wo erhalte ich einen Beratungshilfeschein? +++ Mehr infos

Soweit Sie Beratungshilfe beantragen wollen, müssen Sie bei dem Amtsgericht Nürnberg (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, Zimmer 80 – 82a) vorsprechen. Die Öffnungszeiten sind regelmäßig von 8.00 – 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Telefon: 0911/321 -0). Bitte beachten Sie: Wohnen Sie außerhalb von Nürnberg, ist das Gericht für Sie zuständig, wo Sie wohnen. Wohnen Sie z. B. in Fürth, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Fürth (Bäumenstr. 32, 90762 Fürth).

Bei dem Amtsgericht Nürnberg stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Hierzu müssen Sie ein Formular, die sogenannte Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie bei Gericht. Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen. In der Regel sind vollständige Belege zu Ihrem Einkommen der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, ALG II – / Sozialhilfe – Bescheid, Bescheid vom Jobcenter) und Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Diese Unterlagen müssen Sie auch von Ihrem Ehegatten mitbringen. Auch Ihren Ausweis oder Pass müssen Sie zeigen. Zudem müssen Sie dem Amtsgericht, zuständig ist dort der Rechtspfleger / die Rechtspflegerin, kurz Ihr Problem schildern; sollten Sie hierzu Unterlagen haben, zeigen Sie diese auch.

Soweit alles in Ordnung ist, erhalten Sie vom Gericht den sogenannten Beratungshilfeschein / Beratungsschein, den Berechtigungsschein. Dies ist im Grunde eine Art Gutschein für eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt, aber auch für die Wahrnehmung Ihrer Interessen, also z. B. auch dafür, dass der Rechtsanwalt einen Brief für Sie schreibt.

Muss ich den Beratungshilfeschein zu dem ersten Termin beim Rechtsanwalt mitbringen? + Mehr Infos

In der Regel erleichtert es dem Anwalt die Arbeit, wenn Sie zu unserem Erstberatungsgespräch den Beratungshilfeschein / Beratungsschein bereits mitbringen. Aber wenn Ihr Fall sehr dringend ist und Sie den Beratungshilfeschein noch nicht beantragt haben, reicht es uns aus, wenn Sie den Berechtigungsschein dem Rechtsanwalt zügig nachreichen. Wir prüfen dennoch Ihr Anliegen, z. B. Trennung oder Unterhalt, erteilen Ihnen Beratung und wie wir Ihnen helfen können.

Wo gibt es eine kostenlose Rechtsberatung? + Mehr Infos

Diese erhalten Sie bei uns in der Kanzlei unter der Voraussetzung, dass Sie einen Beratungshilfeschein bei uns abgeben.

Wer ist für einen Beratungshilfeschein berechtigt? + Mehr Infos

Jeder, der wenig Geld oder sonstige Unterstützung hat (z. B. Hartz IV, SBG) kann für Beratungshilfe berechtigt sein und eine entsprechende Bewilligung für Anwaltskosten erhalten.

Bei welchen Gerichten bin ich als Anwalt in der Region für Sie tätig? + Mehr Infos

Ich arbeite Für Sie unter anderem in Nürnberg, Fürth, Erlangen. Darüber hinaus auch in Hersbruck, Schwabach und Ansbach.

Die Adressen der Gerichte sind:

Wenn Sie in Lauf wohnen, dann ist für Sie das Amtsgericht Hersbruck zuständig. Wenn Sie in Roth wohnen, dann ist für Sie das Amtsgericht Schwabach zuständig. Wenn Sie in Zirndorf wohnen, dann ist für Sie das Amtsgericht Fürth zuständig.

  1. Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg
  2. Amtsgericht Fürth, Bäumenstr. 32, 90762 Fürth
  3. Amtsgericht Schwabach, Weißenburger Str. 8, 91226 Schwabach
  4. Amtsgericht Hersbruck, Schlossplatz 1 – 3, 91217 Hersbruck
  5. Amtsgericht Ansbach, Promenade 4, 91522 Ansbach

 

 

Keine Anwaltskosten bei Scheidung

Kostenlose Checkliste PDF


Kostenloser Download -HIER-

Auch für Scheidungsbetroffene, die wenig Geld haben, ist es wichtig, sich frühzeitig schon bei familiären Konflikten über die rechtlichen Auswirkungen einer Trennung oder Scheidung zu informieren. Dies könnten z. B. sein: Klärung der Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung, Umgangsrecht mit den eigenen Kindern, Klärung der Wohnsituation oder wie eine Scheidung durchgeführt wird. Dies sind nur einige Bespiele Ihrer dringenden Probleme.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, ob Sie berechtigt sind, staatliche Hilfen zur Klärung dieser Probleme in Anspruch zu nehmen und welche Voraussetzungen Sie hierzu erfüllen müssen, können Sie sich auf dieser Seite weiter informieren. Klicken Sie hier.

Wir sind erfahrene Anwälte, Sie haben somit immer einen kompetenten und fachlich versierten Rechtsanwalt zur Seite. Wir übernehmen auch in komplexen Fällen zusammen mit Ihnen die „Regie“ und beraten / betreuen Sie optimal.

Wolfgang Pasch
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

 

 

So finden Sie am schnellsten zu unserer Kanzlei:

Fahren Sie mit der U-Bahn U1 bis zur Station „Lorenzkirche„, hier sind es ca. fünf Minuten Fußweg zu uns. Oder Sie fahren mit dem Bus zur Haltestelle „Heilig-Geist-Spital“, von dort benötigen Sie nur drei Minuten bis zu unserer Kanzlei.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, fahren Sie zum Parkhaus Hauptmarkt. Nach drei Minuten Fußweg erreichen Sie uns.

Rechtsanwalt Pasch und Kollegen, Fachanwalt für Familienrecht, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg

 

Wie wir Sie unterstützen

  • Schnelle Terminvergabe – in der Regel binnen 48 Stunden
  • Kompetente und umfassende Beratung im Familienrecht-Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt mit über 20jähriger Berufserfahrung
  • Kostenlose Scheidung im Rahmen der Verfahren- / Prozesskostenhilfe
  • Solide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
  • Bei Erteilung des Mandats ist die Erstberatung kostenlos
  • Die Bezahlung unseres Honorars ist auch durch Ratenzahlung möglich.
  • Telefonische Rechtsberatung für 79,00 €

Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung

Sie möchten uns kennenlernen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostengünstige Erstberatung. Rufen Sie an unter 0911 / 990 993 22