Geschenke an Kunden und Partner

Das sagt das Gesetz

21. Juli 2022

 Welche Regeln greifen bei Geschenken für den Schenkenden?

 

Geschenke, egal in welcher Konstellation, sind immer gerne gesehen. Außerdem vermitteln Geschenke Wertschätzung, die essenziell für eine gesunde Beziehung zu Geschäftspartnern und Kunden ist. Für den Beschenkten kann dies jedoch zu Problemen mit dem Gesetz führen.

In diesem Kontext gibt es verschiedene Parameter, die zu beachten sind, um den Beschenkten nicht in die Bredouille zu bringen. Wir erläutern Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema in dem folgenden Beitrag:

 

Welche Regeln greifen bei Geschenken für den Schenkenden?

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber in Deutschland einige wesentliche Größenordnungen definiert, die als Grenzen wichtig und zu beachten sind. Bei allen Geschenken mit einem Wert von weniger als 10 Euro besteht keinerlei Nachweispflicht und auch keine steuerliche Relevanz. Geschenke mit einem geringeren Wert zählen als Streuwerbemittel und müssen auch im Geschäftsbereich nicht dokumentiert werden.

Im Bereich eines Geschenkwertes zwischen 10 Euro und 35 Euro greifen anderen Regelungen. In dieser Größenordnung sind eine Dokumentation und Versteuerung erforderlich. Der Schenkende aus dem Geschäftsbereich ist verpflichtet, in diesem Bereich eine Betriebsausgabe zu dokumentieren. Sollte es zu einer Prüfung kommen, kann in dieser Konstellation gewährleistet werden, dass die Geschenke nachvollziehbar gegenüber Dritten erklärt werden können.

Wichtig dabei zu beachten ist, dass es sich bei den 35 € um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass Geschenke mit einem Wert von etwa 35,01€ nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

 

Welche Parameter sind für den Beschenkten zu beachten?

Das kann grundsätzlich jedes Unternehmen, intern anhand seiner Compliance-Richtlinien festlegen. Unabhängig davon bestehen gewisse gesetzliche Vorgaben, welche zwingend berücksichtigt und eingehalten werden müssen.

Handelt es sich um ein Geschenk, welches durch den Absender bereits pauschalisiert wurde, entsteht keine steuerliche Last bei dem Empfänger des Geschenkes.

Liegt der Wert des Geschenkes nachweisbar unter 10 Euro, ist auch in dieser Konstellation die oben genannte Regelung maßgeblich. Oft handelt es sich hierbei um klassische Werbemittel, welche von Firmen bei Unternehmensmessen genutzt werden. Beispiele sind Kugelschreiber, Taschen oder andere Artikel. Unabhängig von dem werblichen Zweck greift diese Regelung für alle Geschenke unter 10 Euro.

Liegt der Wert über 10 Euro, jedoch unter 35 Euro, greift die Pflicht zu Dokumentation und auch zur Versteuerung.

 

Was ist unter der Pauschalversteuerung zu verstehen?

Üblicherweise erfolgt die Schenkung an Kunden oder Geschäftspartner direkt in Form der Pauschalversteuerung. Somit kann der Beschenkte das Geschenk ohne weitere Aktivitäten entgegennehmen und muss keine steuerlichen Nachteile befürchten. Doch wie funktioniert diese pauschalisierte Versteuerung? Um diesen Sachverhalt einfach zu erläutern, ist ein konstruiertes Rechenbeispiel sinnvoll:

Der Schenkende möchte ein Geschenk mit einem Wert von 20 Euro verschenken. Um die Versteuerung bei dem Beschenkten zu vermeiden, entscheidet sich der Schenkende für eine Pauschalbesteuerung. Das bedeutet, dass der Wert von 20 € pauschal mit 30 % versteuert wird.

Auf die 20 Euro bezogen beträgt die Besteuerung 6 Euro. Zu diesem Betrag kommen noch die Kirchensteuer (7 Prozent) und der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent). Somit entfallen auf die 6 Euro weitere 0,42 Euro Kirchensteuer und 0,33 Euro Solidaritätszuschlag. In Summe beträgt der an das Finanzamt zu entrichtende Betrag 6,75 Euro bei einer Geschenkhöhe von 20 Euro.

Wichtig ist auch, dass der Beschenkte umgehend vom Verschenkenden darüber informiert wird, dass das Geschenk pauschal versteuert wurde.

Die Pauschalbesteuerung kann grundsätzlich nicht genutzt werden, wenn es für das Geschenk eine Gegenleistung gibt. So ist eine teure Uhr oder ein schöner Urlaub gesetzlich nicht als Geschenk zu betrachten. Hier besteht der Verdacht, dass die Schenkung nicht zur Freude, sondern zu strategischen Zwecken gemacht wurde.

Eine weitere Besonderheit ist bei der Schenkung an ausländische Geschäftspartner zu berücksichtigen. Unterliegen die Beschenkten nicht der deutschen Einkommenssteuer, gibt es keine Verpflichtung zur Abführung der Pauschalsteuern an das zuständige Finanzamt.

 

Was ist bei Geschenken über 35 Euro zu beachten?

Ähnlich zu den Geschenken zwischen 10 Euro und 35 Euro ist auch bei einem Geschenkwert über 35 Euro eine Dokumentation und Besteuerung erforderlich. Ab diesem Betrag ist keine Pauschalsteuer mehr möglich, sodass eine Besteuerung des Beschenkten erfolgen muss. Bei dieser Größenordnung handelt es sich in jedem Fall immer um eine Betriebseinnahme. Bei dem Schenkenden kann die Höhe des Geschenkes nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Handelt es sich bei dem Geschenk um ein Präsent, welches für die beruflichen Aktivitäten genutzt werden kann, können die Kosten hierfür sowohl umsatzsteuerlich berücksichtigt werden. Zudem können Sie dann als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Beispiele, um diese Konstellation möglichst steuerschonend zu realisieren, sind zum unter anderem:
 

  • ein Unternehmer schenkt einer Restaurantbesitzerin ein teures Küchengerät mit einem integrierten Logo des Restaurants,
  • eine selbstständige Fotografin schenkt einer Geschäftspartnerin ein hochwertiges Programm zur Bearbeitung von Fotos oder
  • ein Arzt in Selbstständigkeit schenkt Fachliteratur an einen anderen Arzt.

 

Wichtig in dieser Konstellation ist die ausschließliche Verwendung für den betrieblichen Zweck. Wird diese Option gewählt, können der und die Schenkende ebenso wie der Beschenke profitieren.

Um diese tatsächliche Schenkung ausschließlich für den Geschäftsbetrieb nachweisen zu können, sollte das Geschenk fotografiert und die zugehörige Rechnung in den Geschäftsunterlagen abgelegt werden. Damit können ggf. auftretende Diskussionen und Probleme mit dem Finanzamt vermieden werden. Im Fall eines Streits liegt die Pflicht zum Nachweis bei dem Schenkenden.

 

Wann handelt es sich nicht um Geschenke?

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob es sich bei dem Geschenk auch tatsächlich um ein Geschenk handelt, welches abzugsfähig ist. Keine Geschenke sind beispielsweise:

    • Rabattierungen bzw. Leistungen aus Kulanz mit dem Zusammenhang zu einem vorherigen Kauf
    • Leistungen aus einem Sponsoring
    • Probeartikel
    • Artikel der Werbung, welche im Zusammenhang mit einer Vermittlungsleistung stehen.

Kundengeschenke

Quelle: www.source-werbeartikel.com

 

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