Kreditvermittlung als Beruf

Freier Einstieg, klare Regeln

12. Mai 2025 Redaktion

Kreditvermittler müssen sich laufend über gesetzliche Veränderungen und Marktbedingungen informieren

 

Kredite gehören zu den großen Entscheidungen im Leben – sei es für die eigene Immobilie, die Gründung eines Unternehmens oder die Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten. Wer solche Finanzierungen nicht allein mit der Hausbank regeln will, greift häufig auf die Unterstützung eines Kreditvermittlers zurück. Doch was verbirgt sich hinter dieser Berufsbezeichnung eigentlich? Welche Voraussetzungen gelten für den Einstieg – und wie frei ist die Tätigkeit wirklich?

 

Kreditvermittler: ein freier Beruf mit Verantwortung

Der Begriff „Kreditvermittler“ ist in Deutschland nicht geschützt. Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung, keinen verpflichtenden Berufsweg und keine zentrale Zulassungsstelle. Theoretisch kann jede Person diese Tätigkeit ausüben – zumindest auf den ersten Blick. In der Praxis aber sieht es differenzierter aus. Wer regelmäßig und gewerblich Kredite vermittelt, bewegt sich in einem klar definierten gesetzlichen Rahmen. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen für Kreditvermittler zu kennen, bevor man in die berufliche Selbstständigkeit startet.

 

Einstieg in die Selbstständigkeit: Unternehmen gründen mit Plan

Viele Vermittler starten nebenberuflich oder aus verwandten Branchen, etwa aus dem Versicherungs- oder Immobilienbereich. Wer sich ernsthaft etablieren will, kommt um eine bewusste Entscheidung nicht herum: ein Unternehmen gründen – mit allem, was dazugehört. Dazu zählen die Wahl der passenden Rechtsform, die Anmeldung beim Gewerbeamt und oft auch die Einholung einer speziellen Erlaubnis nach Gewerbeordnung. Bereits bei der Gründung stellt sich also die Frage: Was darf ich? Was brauche ich? Und welche Nachweise sind erforderlich?

 

§ 34c GewO: Grundlage für gewerbliche Vermittlung

Zentral ist dabei der § 34c der Gewerbeordnung. Wer gewerblich Kredite vermittelt, benötigt eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde – meist des Gewerbeamts oder Ordnungsamts am eigenen Unternehmenssitz. Die Anforderungen an eine solche Erlaubnis sind nicht einheitlich geregelt, aber sie enthalten fast überall bestimmte Pflichtunterlagen:

 

  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • eine eidesstattliche Versicherung, dass keine laufenden Insolvenzverfahren bestehen,
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
  • und den Nachweis über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

 

Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass nur Personen mit einwandfreiem Leumund Zugang zu diesem sensiblen Bereich erhalten. Denn wer in Geldangelegenheiten berät, übernimmt Verantwortung – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch menschlich.

 

Kein Abschlusszwang – aber Absicht zählt

Entscheidend für die Genehmigungspflicht ist nicht nur, ob am Ende tatsächlich ein Kreditvertrag zustande kommt, sondern auch wie aktiv vermittelt wird. Wer gezielt Angebote vergleicht, weitergibt und in Gesprächen auf bestimmte Produkte hinweist, erfüllt bereits wesentliche Merkmale der gewerbsmäßigen Kreditvermittlung. Die Absicht der Vermittlung reicht in vielen Fällen aus, um den Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen zu betreten. Eine klassische Grauzone ergibt sich etwa dann, wenn Kreditvermittlungen nur gelegentlich oder im Rahmen anderer Dienstleistungen – wie etwa Autohandel oder Immobilienverkauf – erfolgen. Wer hier rechtlich auf der sicheren Seite stehen will, sollte sich frühzeitig beraten lassen.

 

Immobiliendarlehen: Höhere Hürden, mehr Verantwortung

Noch strenger sind die Regelungen, wenn es um Immobiliendarlehen geht. Hier verlangt das Gesetz zusätzlich einen Sachkundenachweis nach § 34i GewO, der über eine IHK-Prüfung oder eine anerkannte berufliche Qualifikation erbracht werden kann. Alternativ kann auch mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich Baufinanzierung berücksichtigt werden. Diese Anforderungen sind bewusst höher angesetzt – schließlich geht es oft um langfristige Verpflichtungen mit großer Tragweite für die finanzielle Lebensplanung.

 

Keine Pflicht zur Ausbildung – aber Wissen zahlt sich aus

Auch wenn es keine klassische Ausbildung gibt, profitieren Kreditvermittler von einem soliden fachlichen Fundament. Wer mit Themen wie Zinssätzen, Laufzeiten, Restschuldversicherungen und Kreditwürdigkeit souverän umgehen kann, punktet nicht nur bei Kund:innen, sondern verringert auch die Gefahr rechtlicher Fallstricke. Kenntnisse im Vertragsrecht, Grundzüge der Finanzmathematik und ein sicherer Umgang mit Vergleichsrechnern und digitalen Tools gehören längst zum beruflichen Alltag.

 

Zudem hilft ein professioneller Auftritt – etwa durch ein gut strukturiertes Erstgespräch, transparente Dokumentation und verständliche Erklärungen – beim Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen. In einem Markt, der durch wachsende Vergleichsportale und anonyme Online-Angebote geprägt ist, kann persönliche Beratung ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

 

Regelmäßige Wissenspflege statt Stillstand

Die Finanzwelt verändert sich laufend. Neue Verbraucherschutzvorgaben, digitale Kreditplattformen und volatile Zinsentwicklungen beeinflussen nicht nur die Produktlandschaft, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer als Kreditvermittler professionell bleiben will, sollte sich daher regelmäßig fortbilden – auch wenn es dafür im Bereich allgemeiner Kreditvermittlung keine formelle Pflicht gibt. Anders ist es bei der Vermittlung von Immobiliendarlehen: Hier schreibt das Gesetz eine kontinuierliche Weiterbildung vor.

 

Praktisch bedeutet das: Fachportale lesen, Seminare besuchen, Austausch mit Kolleg:innen suchen – alles, was hilft, das eigene Wissen aktuell zu halten. Gerade in sensiblen Bereichen wie Überschuldung oder Fremdwährungsdarlehen kann veraltetes Wissen zu Beratungsfehlern führen – mit potenziell ernsten Folgen für alle Beteiligten.

 

Verantwortung ernst nehmen – von Anfang an

Kreditvermittler arbeiten an einer Schnittstelle, an der finanzielle Hoffnungen, rechtliche Rahmenbedingungen und menschliche Lebenssituationen aufeinandertreffen. Diese Verantwortung beginnt nicht erst mit dem Vertragsabschluss, sondern schon bei der ersten Kontaktaufnahme. Wer hier sorgsam, kompetent und transparent agiert, kann langfristig auf ein tragfähiges Geschäftsmodell setzen – gerade in einem Markt, der oft von Misstrauen und Intransparenz geprägt ist.

 

Dabei hilft es, sich regelmäßig selbst zu prüfen: Welche Informationen gebe ich weiter? Berate ich unabhängig? Wie dokumentiere ich meine Empfehlungen? Und: Bin ich rechtlich abgesichert, falls es einmal zu Rückfragen oder Beschwerden kommt?

 

Fazit: Beruf mit Potenzial – aber nicht ohne Regeln

Die Kreditvermittlung ist ein attraktives Tätigkeitsfeld für Menschen mit Beratungsaffinität und wirtschaftlichem Verständnis. Der freie Zugang zum Beruf bedeutet jedoch nicht, dass man ohne Vorbereitung loslegen sollte. Wer die gesetzlichen Anforderungen für Kreditvermittler kennt, handelt sicherer – und schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kund:innen.

 

Besonders wichtig wird das beim Wunsch, ein Unternehmen zu gründen und sich dauerhaft selbstständig zu machen. Von der behördlichen Genehmigung bis zur eidesstattlichen Versicherung zur wirtschaftlichen Zuverlässigkeit: Die ersten Schritte entscheiden oft darüber, wie tragfähig das eigene Geschäftsmodell langfristig sein kann.

 

Bildnachweis:

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