Als kritisch erachtet der ASB auch die vorgesehene Begrenzung der Kombinationsleistungen für neue Wohnformen, die Betreutes Wohnen mit Tagespflege verbinden. / ASB zu den Eckpunkten der Pflegereform: Versäulung des Leistungsgeschehens muss aufgebrochen werden /
Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6532 /
Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ASB-Bundesverband/ASB/HANNIBAL HANSCHKE"
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Der ASB kritisiert die in der ambulanten Pflege vorgesehene fünfprozentige Anhebung aller Leistungsbeträge mit einer jährlichen Dynamisierung, die sich an der Inflationsrate orientiert. "Sachgerechter wäre eine Orientierung an der Steigerung der Personalkosten. Da künftig eine Bezahlung angelehnt an tariflicher Entlohnung zur Zulassungsvoraussetzung in der Pflege werden soll, schlagen wir vor, die künftige Dynamisierung der ambulanten Pflegesachleistungen an den Tariflohnsteigerungen in der Pflege zu bemessen", erläutert Fichtmüller.
Als kritisch erachtet der ASB auch die im Eckpunktepapier vorgesehene Begrenzung der Kombinationsleistungen für neue Wohnformen, die Betreutes Wohnen mit Tagespflege verbinden. Anbieter sind hier dem Wunsch der Pflegebedürftigen nach neuen Wohn- und Betreuungssettings nachgekommen. Daher sei nicht nachvollziehbar, weshalb ab Juli 2022 bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach- und/oder Geldleistungen die Leistungen der Tagespflege auf nur noch 50 Prozent begrenzt werden sollen.
Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers werfe vielmehr ein Schlaglicht auf ein entscheidendes Versäumnis des vorgelegten Reformplans. "Die sektorale Versäulung des Leistungsgeschehens in ambulant und stationär muss aufgebrochen werden, damit sich neue Versorgungsformen bilden können", betont Uwe Martin Fichtmüller und ergänzt: "Der ASB schlägt daher vor, das gesamte Leistungsgeschehen in der Pflege in Modulen abzubilden." Für deren Inanspruchnahme müssten im stationären wie im ambulanten Bereich einheitliche Geldbeträge vorgesehen werden. Pflegebedürftige könnten dann die Versorgungsform wählen, die ihren Vorstellungen entspricht. Zivilgesellschaftliche Unterstützung der professionellen Pflege wäre auch im stationären Bereich möglich und würde die professionelle Pflege entlasten.
Pressekontakt:
Alexandra Valentino
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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