Mehrwegboykott auch nach drei Jahren Angebotspflicht

Deutsche Umwelthilfe deckt massive Verstöße bei Bäckerei- und Tankstellenketten auf

Berlin (ots) -


- 18 von 32 Filialen bei neun Bäckerei- und Tankstellenketten wie Backwerk, Junge Die Bäckerei, Esso und Total Energies verstoßen gegen Mehrwegangebots- und Informationspflichten
- DUH startet Rechtsverfahren- Mehrweg wird von der Gastronomie klein gehalten - in drei Fällen wurde Mehrweg sogar wieder ausgelistet
- DUH fordert dringende Nachbesserung durch bundesweite Einweg-Abgabe und frühzeitige Ausweitung der Mehrwegpflicht auf alle Einweg-Verpackungen für Speisen

Drei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht belegen neue Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass Bäckerei- und Tankstellenketten rechtswidrig Mehrweg boykottieren. Die DUH sieht die Mehrwegangebotspflicht daher als weitestgehend wirkungslos an und fordert von Bundesumweltminister Schneider schnellstmögliche Nachbesserungen. Dazu gehören insbesondere finanzielle Anreize für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, Mehrweg zu nutzen, etwa durch eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Aber auch die für den Vollzug zuständigen Behörden der Bundesländer müssen endlich ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie Kontrollen durchführen und Verstöße sanktionieren.

In 18 von 32 getesteten Filialen von Backwerk, Dat Backhus, Junge Die Bäckerei, Schanzenbäckerei, Von Allwörden, Zeit für Brot, Esso Tankstelle und Total Energies wurden Verstöße festgestellt und rechtliche Schritte eingeleitet. In 10 Filialen gab es gar kein Mehrwegangebot für Getränke, in 4 Filialen erhielten die DUH-Testpersonen keine Mehrwegbecher, obwohl Informationsschilder auf ein Mehrwegangebot verwiesen haben und in weiteren 4 Filialen war ein Mehrwegangebot vorhanden, es fehlten jedoch Informationsschilder oder -tafeln. Dass Mehrweg vorbildlich angeboten werden kann, zeigten lediglich Filialen der Jet Tankstelle. Falls die Unternehmen sich nicht durch Unterlassungserklärungen dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße abzustellen und in Zukunft auszuschließen, wird die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klagen einreichen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Bäckerei- und Tankstellenketten die Mehrwegangebotspflicht auch nach drei Jahren nicht ernstnehmen und sie boykottieren. In drei Filialen der Ketten Dat Backhus, Schanzenbäckerei und Total Energies wurde ein Mehrwegangebot sogar wieder abgeschafft. Bis heute ernten unsere Testpersonen verständnislose Blicke vom Verkaufspersonal, wenn sie nach Mehrweg fragen und das sogar in Filialen, die ein Mehrwegangebot beworben haben. Um endlich einen Anreiz in der Gastronomie für die Mehrwegnutzung zu setzen, muss Umweltminister Schneider in der derzeitigen Überarbeitung des Verpackungsgesetzes eine bundesweite Einweg-Abgabe einführen. Tübingen, Konstanz und ab dem 1. Januar 2026 auch Freiburg zeigen über kommunale Verpackungssteuern, dass dies der richtige Weg für weniger Einweg-Müll ist. Zudem sollte die Mehrwegangebotspflicht frühzeitig auf alle Einweg-Verpackungen für Speisen zum Mitnehmen ausgeweitet werden, um beispielsweise auch für Pizzakartons oder Burgerboxen mehr Mehrwegalternativen zu erhalten. Die EU schreibt diese Ausweitung in der Verpackungsverordnung bis spätestens Februar 2028 vor, Deutschland sollte sie aber bereits 2027 umsetzen."

Nach dem Verpackungsgesetz ist das Bereitstellen von deutlich sicht- und lesbaren Informationsschildern oder -tafeln über das Mehrwegangebot verpflichtend, um Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Wahlmöglichkeiten aufzuklären. Dies wurde in insgesamt 14 der getesteten Filialen nicht umgesetzt.

Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft: "Um Mehrweg bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt zu machen, müssen die Gastronomiebetriebe das Angebot gut sichtbar bewerben. Dabei reicht es unserer Auffassung nicht aus, wie bei den Filialen von Zeit für Brot lediglich bei der Menütafel auf den Pfandbetrag der Mehrwegbecher hinzuweisen. Wenn häufig nicht einmal das Verkaufspersonal weiß, was Mehrweg bedeutet, wie soll ohne ausreichende Hinweise die breite Masse erreicht werden? Unsere Testpersonen wurden bei insgesamt 208 Testbesuchen in einem Zeitraum von drei Jahren kein einziges Mal vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht. Das muss sich ändern."

Hintergrund:

Die DUH hat von 2023 bis 2025 insgesamt 208 Filialen von 52 Ketten auf die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht überprüft und bei 116 Filialen Verstöße festgestellt. Sie hat insgesamt 22 Verfahren vor Gericht gegen Gastronomieketten wie Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee, Starbucks und Subways gewonnen und nur ein Verfahren verloren. 20 Unternehmen haben für die getesteten Filialen Unterlassungserklärungen abgegeben, darunter Backwerk, Cineplex, Dunkin Donuts, McDonald's und Vapiano. Weitere rechtliche Verfahren gegen drei Unternehmen befinden sich noch in Verhandlung.

Links:


- Übersicht der im November 2025 durchgeführten Testbesuche: https://l.duh.de/p251230
- FAQ zur Mehrwegangebotspflicht: https://www.duh.de/informieren/ressourcen-und-abfall/to-go-verpackungen/

Pressekontakt:



Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, schaegg@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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