Mercedes-Benz startet im Diesel-Abgasskandal mit Rückrufaktion von Sprinter-Modellen

Erkrath (ots) -

Nun startet Mercedes-Benz (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/) auch mit dem lange erwarteten Rückruf weiterer Modelle (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#modelle) mit OM651-Dieselmotor (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#motor) und Euro 5-Abgasnorm, davon betroffen die Modelle Sprinter, Vito und Viano. Die Halter von 200.000 dieser Mercedes-Fahrzeuge bekommen zurzeit ein Schreiben (mit dem Rückrufcode NC3II6515R oder NC2II651R), in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Dabei soll nach Angaben des Stuttgarter Autobauers mit Hilfe des Software-Updates eine spezifische Regulierung der Motorsteuerung vorgenommen werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diesen Rückruf bereits im Herbst 2019 gegenüber dem Konzern angeordnet. Die Daimler AG hat nun wohl zwei Jahre benötigt, um entsprechende Software-Updates zu entwickeln, welche - so der Hersteller selbst - dennoch Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß und die Stickoxid-Emissionen haben.

Bei der beanstandeten unzulässigen Abschalteinrichtung (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#abschalteinrichtungen), die u.a. eben auch in Fahrzeugen des Modells "Sprinter" verbaut wurde, handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#abschalteinrichtungen), welche inzwischen ursächlich für den Rückruf hunderttausender Mercedes-Fahrzeuge ist. Dabei aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Im realen Fahrbetrieb hingegen wird diese Funktion deaktiviert und der gesetzliche Grenzwert von 180 mg/km deutlich überstiegen. Festgestellt wurde die Softwarefunktion bei Emissionsmessungen an einem Mercedes GLK 220 CDI, welcher ebenfalls den OM 651-Dieselmotor (https://ru.law/tag/om651/) verbaut hatte und mit der Euro 5-Norm zugelassen wurde.

Hunderttausende Fahrzeuge laut Kraftfahrt-Bundesamt von Softwaremanipulationen betroffen

Bei allen vom Rückruf betroffenen Modellen handelt es sich somit um Dieselfahrzeuge der Euro 5-Abgasnorm mit dem Motor OM 651. Vom Modell "Sprinter" werden nach Angaben in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts nun in Deutschland ca. 100.000 Fahrzeuge unter dem Code "NC3II6515R" zurückgerufen. Die Modelle "Vito" und "Viano" sind mit insgesamt ca. 90.000 Fahrzeugen von der Rückrufmaßnahme mit dem Code "NC2II651R" betroffen.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich, eine Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz und Vorreiter im Abgasskandal, empfiehlt das Software-Update nicht aufspielen zu lassen. Nach dessen Ansicht dient das Aufspielen der Software-Updates lediglich der "Vertuschung" ursprünglicher, auf dem Motorsteuergerät installierter Abschalteinrichtungen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art "Kompromiss" vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.

Sofern Sie Halter eines betroffenen Sprinters sind, sollten Sie jetzt Ihre Chance auf einen möglichen Schadensersatz (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#mandat) nutzen. Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich konnte bereits als erste Kanzlei Deutschlands eine positive Entscheidung (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#urteile) vor dem Bundesgerichtshof in einem Daimler-Verfahren erwirken. Wenden Sie sich an Rogert & Ulbrich, eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal, und lassen Sie Ihre Ansprüche (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#erstberatung) unverbindlich und kostenlos prüfen.

Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht - dem Bundesgerichtshof - gegen die Daimler AG zu klagen.

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.

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Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin

Rogert & Ulbrich
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